
AKTUELLES

In einem konstruktiven Gespräch im Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz wurden einige wichtige Details der Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Wölfen und laufenden Kosten im kleinen Kreis besprochen.
Jetzt ist klar, dass es keine Förderlücke bezüglich der Förderung von laufenden Betriebsausgaben geben wird. Es ist davon auszugehen, dass im Jahr 2026 ausreichende Mittel für die vorliegenden Anträge auf Wolfsprävention zur Verfügung stehen. Die Förderung laufender Betriebsausgaben erfolgt weiter auf Grundlage des GAK-Rahmenplans.
Die investive Förderung wird – mit Ausnahme der Förderobergrenze von 30.000 € pro Antragsteller je Jahr – nicht begrenzt. Damit kann in jedem Jahr ein Antrag gestellt werden. Die Bewilligung bezieht sich jeweils auf das Antragsjahr.
Das Titelbild zeigt v.l.n.r. Johannes Funke, Jonas Scholz, Vorsitzender Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg e.V., Ministerin Hanka Mittelstädt, Wolfgang Roick MdL, Stellvertretender Vorsitzender Schäfermeister Knut Kucznik

Hannah Cierzynski aus Brandenburg an der Havel absolvierte ein dreimonatiges Praktikum in meinem Büro im Brandenburger Landtag. In dieser Zeit konnte Hannah zahlreiche Eindrücke der täglichen Arbeit mitnehmen. Von Büroorganisation und Terminkoordinierung über viele kleine und große Sitzungen aber auch vertrauliche Hintergrundsgepräche war alles dabei. Natürlich war Hannah auch bei verschiedenen Terminen im Land mit unterwegs und nicht zuletzt hat sie ein eigenes Papier zu einem umweltrechtlichen Thema verfasst.
Wer ebenso an einem Praktikum in meinem Büro interessiert ist, kann eine schriftliche Bewerbung an mich per Mail senden, post@johannesfunke.net

Nach dem Besuch des dänischen Botschafters im letzten Europaausschuss durften wir die Botschafterin der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland beim Europarat, Frau Heike Thiele, im Ausschuss begrüßen. Die Ausführungen von Frau Botschafterin Thiele zur Arbeit des Europarates und der anschließende konstruktive Austausch haben die Wichtigkeit der Organisation in Bezug auf Menschenrechte und Demokratie deutlich gemacht. Im Fokus standen unter anderem die Stärkung der demokratischen Strukturen der Ukraine, die Einbindung von Kindern und Jugendlichen, die Tätigkeiten des Menschenrechtskommissars oder die Rolle der Medien. Außerdem wurde die Bedeutung von gemeinsam entwickelten Standards hervorgehoben. Dazu zählen unter anderem die Istanbuler Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt oder die Berner Konvention zum Erhalt der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume.
Der Europarat verbindet 46 Staaten und arbeitet unabhängig von der Europäischen Union (EU). Grundlage für die Arbeit des Europarates ist die Europäische Menschenrechtskonvention.
Titelbild zeigt v.l.n.r. Johannes Funke, Botschafterin Heike Thiele, Staatssekretär
Dr. Tinko Hempel

„Grundwasser muss so sauber wie möglich sein und Einträge in das Grundwasser sind so gering wie möglich zu halten. Oberste Prämisse muss es daher sein, vorhandene Einträge nach dem Verursacherprinzip zu bewerten.“ Diese Feststellung traf ich gemeinsam mit Koalitionskollegen Gunnar Lehmann nach einem Fachgespräch im Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz zur Neuausweisung der nitratbelasteten Gebiete im Land Brandenburg.
Daher fordert der Agrarausschuss das fachlich zuständige Ministerium auf, gegenüber dem Bund unverzüglich für eine Neuregelung der Gebietsausweisung für nitratbelastete Gebiete einzutreten.
Konkret gefordert werden dabei:
– Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg wird aufgefordert, sich beim Bund dafür einzusetzen, zeitnah eine sichere Rechtsgrundlage zur Ausweisung „Roter Gebiete“ zu schaffen.
– Die Anerkennung gewässerschonender Bewirtschaftungsformen von landwirtschaftlichen Nutzflächen und anderer betrieblicher Maßnahmen soll hinsichtlich ihrer Wirkung auf das Grundwasser Berücksichtigung finden. Gezielte Einzelmaßnahmen müssen den Landwirten die Möglichkeit geben, eine Exit-Strategie zu realisieren, um aus einem „Roten Gebiet“ herauszukommen.
– Es sind die rechtlichen Grundlagen für ein Monitoring zu schaffen, um verbesserte Datengrundlagen zu ermöglichen.
– Realitätsnahe Regelungen zur Gewährleistung von Verursachergerechtigkeit sind zu schaffen, um den tatsächlichen Einfluss der Landwirtschaft und anderer Eintragsquellen auf die Nitratbelastung von Grundwasserkörpern abzubilden.
– Die berufsständischen Verbände sind frühzeitig und umfassend in den Prozess der Neuabgrenzung einzubeziehen.
Die Diskussion um die Ausweisung der „Roten Gebiete“ hat durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 8. Oktober 2025 den Handlungsdruck auf den Bund deutlich erhöht. Mit der höchstrichterlichen Entscheidung ist eine neue bundesgesetzliche Regelung erforderlich, auf der länderspezifische Verordnungen rechtssicher aufbauen können. Als anzuhörende Experten haben im Landtag Henrik Wendorff (Forum Natur Brandenburg), Prof. Dr. Dr. Frank Eulenstein (Sachverständiger), Dr. Konrad Asemissen (Anwalt) und Elard von Gottberg (Landwirt) ausgesagt.
Foto: LfU Brandenburg

Die Kreissynoden der Kirchenkreise Falkensee und Nauen-Rathenow hatten bereits 2023 beschlossen, zum 1.1.2026 zu einem großen havelländischen Kirchenkreis zu fusionieren. Pfarrer Bernhard Schmidt betonte damals, dass diese Fusion notwendig sei, um in schwierigen Zeiten für die Kirche und bei zurückgehenden Mitgliederzahlen die Kräfte zu bündeln, um gemeinsam „vollständiger Kirche zu sein“.
Aus diesem Anlass gab es zum 1. Advent in der Zeestower Autobahnkirche einen Gottesdienst, der in großer Dankbarkeit an 190 Jahre Kirchenkreis Falkensee erinnerte. Der Beginn des neuen Kirchenjahres darf auch als Auftakt zum neuen Kirchenkreis verstanden werden, so die Einschätzung vieler Anwesender.
Das Titelbild zeigt Johannes Funke, Beigeordnete Elke Nermerich, Pfarrer Dr. Bernhard Schmidt, Dr. Burkhard Schröder, Landrat a.D.

Gemeinsam mit Dr. Friederike Haase, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, habe ich heute am solidarischen Laternenumzug der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BSH Hausgeräte GmbH (ehemals BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH) in Nauen teilgenommen. Beide haben wir vor Ort deutlich gemacht, dass wir die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Qualitätsprodukte aus Nauen sehr zu schätzen wissen. Ebenso haben wir betont, dass Nauen ein wirtschaftlicher Gunststandort innerhalb des Landes Brandenburg ist. Das wiederum bietet neue Chancen und seitens des Landes werden wir unterstützen, wo immer wir es können.
Seit 1994 werden in Nauen Waschmaschinen produziert. Im Oktober 2025 hat nun die BSH-Geschäftsführung die Belegschaft mit der Nachricht konfrontiert, dass die Waschmaschinenfertigung bis Mitte 2027 geschlossen werden soll. Hintergrund sind offenbar konkrete Planungen, in osteuropäischen Werken zu produzieren.
In Nauen sind derzeit rund 500 Menschen beschäftigt. Von der Schließung wären nach den aktuellen Planungen 440 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Bundesweit arbeiten beim Bosch-Siemens-Hausgeräte-Konzern (BSH) rund 16.000 Beschäftigte, europaweit sind es 57.000 Menschen.






