DANKE
FÜREINANDER. MITEINANDER. HAVELLAND.

Ihre Spende bedeutet sehr viel. Ich stehe für eine Politik des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Ich will in diesem Jahr meinen Wahlkreis im Havelland gegen die Gegner unserer Demokratie und unserer Werte der Solidarität und der Freiheit verteidigen. Ich möchte in den nächsten fünf Jahren weiterhin eine starke Stimme für das Havelland und für die Interessen der Landwirtschaft im Landtag sein. Ein erfolgreicher Wahlkampf braucht solide Finanzen. Deshalb bitte ich Sie heute um eine Spende für meine Kampagne. Eines kann ich Ihnen versprechen: Ihre Spende kommt an und hilft, egal ob Sie 5 Euro, 50 Euro oder mehr spenden können.

DANKE
FÜREINANDER. MITEINANDER. HAVELLAND.

Ihre Spende bedeutet sehr viel. Ich stehe für eine Politik des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Ich will in diesem Jahr meinen Wahlkreis im Havelland gegen die Gegner unserer Demokratie und unserer Werte der Solidarität und der Freiheit verteidigen. Ich möchte in den nächsten fünf Jahren weiterhin eine starke Stimme für das Havelland und für die Interessen der Landwirtschaft im Landtag sein. Ein erfolgreicher Wahlkampf braucht solide Finanzen. Deshalb bitte ich Sie heute um eine Spende für meine Kampagne. Eines kann ich Ihnen versprechen: Ihre Spende kommt an und hilft, egal ob Sie 5 Euro, 50 Euro oder mehr spenden können.


Aufhebung der „roten Gebiete“ ist richtig – neue Bundesregelung muss rechtssicher sein und auf Ursachen abzielen
Johannes Funke vor den Windrädern in Nauen

Das Brandenburger Agrarministerium hat zum 1. Februar 2026 die Regelungen zur Ausweisung der sogenannten „roten (nitratbelasteten) Gebiete“ in der Düngeverordnung des Landes aufgehoben. Damit reagiert das Land auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2025, das die entsprechenden Regelungen des bundesdeutschen Düngerechts als verfassungswidrig einstufte.

Johannes Funke, agrarpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erklärt dazu: „Die Landesregierung folgt damit einer Aufforderung des Landtages vom Dezember 2025. Diesen Schritt begrüße ich ausdrücklich, weil damit für sehr viele Betriebe zum Beginn der Feldarbeiten die dringend erforderliche Klarheit geschaffen wurde. Die umfassenden bundesgesetzlichen Düngeregelungen bleiben davon unberührt.“

Johannes Funke ergänzt: „Die Aufhebung der Düngeverordnung im Land Brandenburg stellt jedoch keine langfristige Lösung zum Umgang mit nitratbelasteten Gebieten dar. Eine Überarbeitung der Bundesregelung zur Ausweisung ‚roter Gebiete‘ steht nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig noch aus. Deshalb hatte der Landtag die Landesregierung ausdrücklich aufgefordert, neue rechtliche Grundlagen beim Bund zeitnah einzufordern. Neue Regeln sollen sich zudem deutlich besser am Verursacherprinzip ausrichten.“

Zuvor hatte Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt erklärt: „Mir war es enorm wichtig, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte auf einer gesicherten rechtlichen Grundlage in die diesjährige Düngesaison starten können. Das haben wir mit der Aufhebung der Regelungen zu den sogenannten roten Gebieten erreicht. Die landesweit geltenden Anforderungen des allgemeinen Düngerechts sowie des sonstigen Wasser- und Umweltrechts sind nach wie vor einzuhalten. Ich bin mir sicher, dass die Brandenburger Betriebe weiterhin nach guter fachlicher Praxis und im Sinne des Gewässerschutzes düngen.“


„Eine Grüne Woche ohne Brandenburger ist möglich, aber sinnlos“ (frei nach Loriot) – Aktuelle Stunde zu 100 Jahren Grüne Woche

Die erste Plenartagung des Jahres 2026 stand ganz im Zeichen von 100 Jahren Grüne Woche in Berlin. Dabei habe ich neben der Würdigung der Grünen Woche und deren 100-jähriger Geschichte in den Messehallen unterm Funkturm drei Dinge ganz besonders herausgestellt:

Erstens: Brandenburg ist ein Flächenland und deswegen habe ich alle Verhandlungsbeteiligten des neuen Koalitionsvertrages aufgefordert, die ländlichen Räume mitzudenken und das klar und deutlich aufzuschreiben. Die Menschen auf den Dörfern müssen sich mitgenommen fühlen und sehen!

Zweitens: Das Land Brandenburg profitiert von der Europäischen Union, umgekehrt ist das genauso und genau so, soll es auch in Zukunft sein. Deswegen ist es besonders wichtig, dass auch vom Landtag ein klares Signal für eine stabile und verlässliche EU ausgeht. Mit der Verabschiedung eines Entschließungsantrages zum Mehrjährigen Finanzrahmen der kommenden Förderperiode ab 2028 haben wir diesem Anliegen entsprechend Nachdruck verliehen.

Drittens: Für den Mehraufwand, den die Bauern in Europa, in Deutschland und in Brandenburg im globalen Vergleich nun einmal haben, steht ihnen ein fairer Ausgleich zu. Dabei ist es ganz egal, ob ein Hektar in einem großen oder in einem kleinen Betrieb bewirtschaftet wird. Die sogenannte Kappung bei der Agrarförderung zu Lasten ostdeutscher Agrarbetriebe ist abzulehnen und darf nicht kommen. Vor dem Hintergrund globaler Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten und Indien ist dieser Ausgleich umso wichtiger.

Die ganze Rede kann man sich hier anschauen.

Das Titelbild zeigt Udo Wernitz MdL, Agrarministerin Hanka Mittelstädt und Johannes Funke MdL, die zur Aktuellen Stunde vor dem Parlament gesprochen haben.


UN-Jahr des Hirten auf Grüner Woche gut gestartet – Hirtenzug endet im November auf der EURO-Tier in Hannover

Mit einem ökumenischen Gottesdienst endete die 100. Grüne Woche Berlin. Erstmals findet damit ein Gottesdienst direkt auf der Grünen Woche statt.

Ein besonderer Moment des Gottesdienstes war der Segen zum Beginn der Pilgerreise im „Jahr des Hirten“. Dieser wurde von Monsignore Dr. Hansjörg Günther aus dem Erzbistum Berlin, Vorsitzender des Ökumenischen Rates Berlin-Brandenburg, gespendet. Der Hirtenstab als zentrales Symbol begleitet diesen Teil des Gottesdienstes, bei dem der Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg e.V. mitwirkt und so die Verbindung von Glauben, Tradition und landwirtschaftlicher Praxis sichtbar macht.

Der Gottesdienst stand zudem unter dem biblischen Leitwort „Gott ist mein Hirte. Mir wird nichts fehlen“ (Psalm 23) und greift zentrale Themen der Grünen Woche wie Verantwortung für Schöpfung, nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungsgerechtigkeit auf.

Sabine Werth, Gründerin der Berliner Tafel e.V. und der Initiative „Laib und Seele“ mit über 50 Ausgabestellen predigt gemeinsam mit der evangelischen Generalsuperintendentin von Berlin, Prof. Dr. Julia Helmke, über Dankbarkeit, Mangel und Fülle sowie solidarisches Handeln in herausfordernden Zeiten.

Das Titelbild zeigt Roger Fechler, Deutscher Bauernverband, Generalsuperintendentin EKBO, Prof. Dr. Julia Helmke, Jennifer Oberpenning, Vereinigung Deutscher Schafzuchtverbände, Jonas Scholz, Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg, Johannes Funke MdL, Monsignore Dr. Hansjörg Günther.


Tremmen und Etzin im Brandenburger Landtag – Toller Besuch und ehrliche Gespräche

Dank der Organisation der Ortsvorsteherinnen aus Etzin, Nicole Fritz, und aus Tremmen, Sandy Schulz, durfte ich Gäste aus beiden Dörfern im Landtag empfangen. Der Austausch bot eine gute Gelegenheit, Einblicke in die parlamentarische Arbeit und aktuelle Themen zu diskutieren. Immer gerne wieder!

Das Titelbild zeigt die Besuchergruppe aus Etzin.


Hilfe für Pflegebedürftige: Private Nachbarschaftshilfe ab Januar 2026 abrechenbar

Ab Januar 2026 wird es in Brandenburg deutlich einfacher, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen: Private Nachbarschaftshilfe kann künftig über die Pflegekasse abgerechnet und über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Damit stärkt das Land Brandenburg die häusliche Pflege und sorgt für mehr Flexibilität – besonders dort, wo professionelle Angebote knapp sind.

Bisher konnten viele Alltagshilfen durch Privatpersonen nicht erstattet werden. Pflegebedürftige waren oft gezwungen, auf gewerbliche Anbieter zurückzugreifen. Die SPD-Landtagsfraktion hat sich dafür eingesetzt, dass die Angebotsanerkennungsverordnung so angepasst wird, dass Nachbarschaftshilfe künftig als niedrigschwelliges Angebot anerkannt und abrechenbar wird.

Bei der Nachbarschaftshilfe geht es um ganz praktische Unterstützung im Alltag – etwa um Begleitung zum Arzt, Hilfe beim Einkaufen, Unterstützung bei Erledigungen, gemeinsame Spaziergänge oder einfach Gesellschaft und Struktur im Alltag. Die Leistungen können über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung (bis zu 131 Euro monatlich) finanziert werden. Zusätzlich ist es möglich, Pflegesachleistungen umzuwandeln oder Mittel der Verhinderungspflege zu nutzen (je nach Pflegegrad und Anspruch).

Johannes Funke erklärt: „Nachbarschaftshilfe bringt mehr Flexibilität in die Pflege und orientiert sich an der Lebensrealität der Menschen. Nicht immer gibt es Angehörige, die regelmäßig helfen können – und gerade im ländlichen Raum sind gewerbliche Angebote für Alltagshilfe oft nur begrenzt verfügbar. Umso wertvoller ist es, wenn Nachbarinnen, Nachbarn oder Freunde unterstützen können – und dieses Engagement künftig auch finanziell anerkannt wird.
Viele Pflegebedürftige wünschen sich, so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung leben zu können. Wer dabei hilft, entlastet Familien, verhindert Überforderung und stärkt das Miteinander vor Ort – gerade im ländlichen Raum. Mit der neuen Regelung setzen wir als Koalition ein weiteres Vorhaben um: häusliche Pflege stärken, Versorgungslücken schließen und pflegende Angehörige entlasten. Auch im Havelland sehen wir, dass der Bedarf wächst: Viele Menschen nutzen bereits Angebote zur Unterstützung im Alltag, und viele weitere hätten Anspruch darauf. Die Nachbarschaftshilfe ist deshalb ein wichtiger Schritt, um Hilfe dort zu ermöglichen, wo sie gebraucht wird – schnell, niedrigschwellig und alltagsnah.“

Rechtlich bleibt die Nachbarschaftshilfe ein ehrenamtliches Engagement, kein Arbeitsverhältnis. Eine Aufwandsentschädigung ist möglich, sie ist jedoch klar begrenzt: maximal zehn Euro pro Stunde. Die Vereinbarung darüber treffen Pflegebedürftige und Helfende direkt miteinander. Gleichzeitig dürfen Nachbarschaftshelferinnen und -helfer höchstens zwei pflegebedürftige Personen unterstützen.

Um Qualität und Sicherheit zu gewährleisten, gelten klare Voraussetzungen: Nachbarschaftshelferinnen und -helfer dürfen mit der pflegebedürftigen Person weder bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein noch mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Zudem ist eine Registrierung beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) sowie eine Schulung mit Grund- und Notfallwissen erforderlich.

Alle Informationen zur Registrierung, zu Schulungen und zu Ansprechstellen sind gebündelt auf dem Online-Portal nachbarschaftshilfe-brandenburg.de zu finden. Das Portal wird im Auftrag des Sozialministeriums betrieben. Die ersten Schulungen starten bereits Ende Januar.

Hintergrund: In Brandenburg werden die meisten pflegebedürftigen Menschen zu Hause versorgt. Gleichzeitig gibt es weiterhin Versorgungslücken, insbesondere im ländlichen Raum.

Bildnachweis: colourbox.de


Zypern übernimmt Verantwortung in der EU – Botschafterin informiert Europaausschuss

Inmitten global turbulenter Zeiten setzt Zypern im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft auf eine starke Geschlossenheit der Europäischen Union. Der Vorsitz im Rat der EU rotiert halbjährlich und ist somit ein wiederkehrendes Thema im Europaausschuss.

Aus diesem Anlass informierte die Botschafterin Zyperns Maria Papakyriakou über die Schwerpunkte der Ratspräsidentschaft. Zusammengefasst unter dem Motto „Eine autonome Union. Offen für die Welt.“ legt Zypern einen klaren Fokus auf Sicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, Weltoffenheit und eine autonome Union, die sich durch gemeinsame Werte auszeichnet. Der Blick liegt auch auf den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), die während der Ratspräsidentschaft vorangebracht werden sollen.

Das Titelbild zeigt v. l. n. r.: Europaminister Robert Crumbach, der Vorsitzende des Europaausschusses Johannes Funke, die Botschafterin der Republik Zypern I.E. Maria Papakyriakou und Landtagsvizepräsident Rainer Genilke


Aufhebung der „roten Gebiete“ ist richtig – neue Bundesregelung muss rechtssicher sein und auf Ursachen abzielen
Johannes Funke vor den Windrädern in Nauen

Das Brandenburger Agrarministerium hat zum 1. Februar 2026 die Regelungen zur Ausweisung der sogenannten „roten (nitratbelasteten) Gebiete“ in der Düngeverordnung des Landes aufgehoben. Damit reagiert das Land auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2025, das die entsprechenden Regelungen des bundesdeutschen Düngerechts als verfassungswidrig einstufte.

Johannes Funke, agrarpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erklärt dazu: „Die Landesregierung folgt damit einer Aufforderung des Landtages vom Dezember 2025. Diesen Schritt begrüße ich ausdrücklich, weil damit für sehr viele Betriebe zum Beginn der Feldarbeiten die dringend erforderliche Klarheit geschaffen wurde. Die umfassenden bundesgesetzlichen Düngeregelungen bleiben davon unberührt.“

Johannes Funke ergänzt: „Die Aufhebung der Düngeverordnung im Land Brandenburg stellt jedoch keine langfristige Lösung zum Umgang mit nitratbelasteten Gebieten dar. Eine Überarbeitung der Bundesregelung zur Ausweisung ‚roter Gebiete‘ steht nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig noch aus. Deshalb hatte der Landtag die Landesregierung ausdrücklich aufgefordert, neue rechtliche Grundlagen beim Bund zeitnah einzufordern. Neue Regeln sollen sich zudem deutlich besser am Verursacherprinzip ausrichten.“

Zuvor hatte Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt erklärt: „Mir war es enorm wichtig, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte auf einer gesicherten rechtlichen Grundlage in die diesjährige Düngesaison starten können. Das haben wir mit der Aufhebung der Regelungen zu den sogenannten roten Gebieten erreicht. Die landesweit geltenden Anforderungen des allgemeinen Düngerechts sowie des sonstigen Wasser- und Umweltrechts sind nach wie vor einzuhalten. Ich bin mir sicher, dass die Brandenburger Betriebe weiterhin nach guter fachlicher Praxis und im Sinne des Gewässerschutzes düngen.“


„Eine Grüne Woche ohne Brandenburger ist möglich, aber sinnlos“ (frei nach Loriot) – Aktuelle Stunde zu 100 Jahren Grüne Woche

Die erste Plenartagung des Jahres 2026 stand ganz im Zeichen von 100 Jahren Grüne Woche in Berlin. Dabei habe ich neben der Würdigung der Grünen Woche und deren 100-jähriger Geschichte in den Messehallen unterm Funkturm drei Dinge ganz besonders herausgestellt:

Erstens: Brandenburg ist ein Flächenland und deswegen habe ich alle Verhandlungsbeteiligten des neuen Koalitionsvertrages aufgefordert, die ländlichen Räume mitzudenken und das klar und deutlich aufzuschreiben. Die Menschen auf den Dörfern müssen sich mitgenommen fühlen und sehen!

Zweitens: Das Land Brandenburg profitiert von der Europäischen Union, umgekehrt ist das genauso und genau so, soll es auch in Zukunft sein. Deswegen ist es besonders wichtig, dass auch vom Landtag ein klares Signal für eine stabile und verlässliche EU ausgeht. Mit der Verabschiedung eines Entschließungsantrages zum Mehrjährigen Finanzrahmen der kommenden Förderperiode ab 2028 haben wir diesem Anliegen entsprechend Nachdruck verliehen.

Drittens: Für den Mehraufwand, den die Bauern in Europa, in Deutschland und in Brandenburg im globalen Vergleich nun einmal haben, steht ihnen ein fairer Ausgleich zu. Dabei ist es ganz egal, ob ein Hektar in einem großen oder in einem kleinen Betrieb bewirtschaftet wird. Die sogenannte Kappung bei der Agrarförderung zu Lasten ostdeutscher Agrarbetriebe ist abzulehnen und darf nicht kommen. Vor dem Hintergrund globaler Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten und Indien ist dieser Ausgleich umso wichtiger.

Die ganze Rede kann man sich hier anschauen.

Das Titelbild zeigt Udo Wernitz MdL, Agrarministerin Hanka Mittelstädt und Johannes Funke MdL, die zur Aktuellen Stunde vor dem Parlament gesprochen haben.


UN-Jahr des Hirten auf Grüner Woche gut gestartet – Hirtenzug endet im November auf der EURO-Tier in Hannover

Mit einem ökumenischen Gottesdienst endete die 100. Grüne Woche Berlin. Erstmals findet damit ein Gottesdienst direkt auf der Grünen Woche statt.

Ein besonderer Moment des Gottesdienstes war der Segen zum Beginn der Pilgerreise im „Jahr des Hirten“. Dieser wurde von Monsignore Dr. Hansjörg Günther aus dem Erzbistum Berlin, Vorsitzender des Ökumenischen Rates Berlin-Brandenburg, gespendet. Der Hirtenstab als zentrales Symbol begleitet diesen Teil des Gottesdienstes, bei dem der Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg e.V. mitwirkt und so die Verbindung von Glauben, Tradition und landwirtschaftlicher Praxis sichtbar macht.

Der Gottesdienst stand zudem unter dem biblischen Leitwort „Gott ist mein Hirte. Mir wird nichts fehlen“ (Psalm 23) und greift zentrale Themen der Grünen Woche wie Verantwortung für Schöpfung, nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungsgerechtigkeit auf.

Sabine Werth, Gründerin der Berliner Tafel e.V. und der Initiative „Laib und Seele“ mit über 50 Ausgabestellen predigt gemeinsam mit der evangelischen Generalsuperintendentin von Berlin, Prof. Dr. Julia Helmke, über Dankbarkeit, Mangel und Fülle sowie solidarisches Handeln in herausfordernden Zeiten.

Das Titelbild zeigt Roger Fechler, Deutscher Bauernverband, Generalsuperintendentin EKBO, Prof. Dr. Julia Helmke, Jennifer Oberpenning, Vereinigung Deutscher Schafzuchtverbände, Jonas Scholz, Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg, Johannes Funke MdL, Monsignore Dr. Hansjörg Günther.


Tremmen und Etzin im Brandenburger Landtag – Toller Besuch und ehrliche Gespräche

Dank der Organisation der Ortsvorsteherinnen aus Etzin, Nicole Fritz, und aus Tremmen, Sandy Schulz, durfte ich Gäste aus beiden Dörfern im Landtag empfangen. Der Austausch bot eine gute Gelegenheit, Einblicke in die parlamentarische Arbeit und aktuelle Themen zu diskutieren. Immer gerne wieder!

Das Titelbild zeigt die Besuchergruppe aus Etzin.


Hilfe für Pflegebedürftige: Private Nachbarschaftshilfe ab Januar 2026 abrechenbar

Ab Januar 2026 wird es in Brandenburg deutlich einfacher, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen: Private Nachbarschaftshilfe kann künftig über die Pflegekasse abgerechnet und über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Damit stärkt das Land Brandenburg die häusliche Pflege und sorgt für mehr Flexibilität – besonders dort, wo professionelle Angebote knapp sind.

Bisher konnten viele Alltagshilfen durch Privatpersonen nicht erstattet werden. Pflegebedürftige waren oft gezwungen, auf gewerbliche Anbieter zurückzugreifen. Die SPD-Landtagsfraktion hat sich dafür eingesetzt, dass die Angebotsanerkennungsverordnung so angepasst wird, dass Nachbarschaftshilfe künftig als niedrigschwelliges Angebot anerkannt und abrechenbar wird.

Bei der Nachbarschaftshilfe geht es um ganz praktische Unterstützung im Alltag – etwa um Begleitung zum Arzt, Hilfe beim Einkaufen, Unterstützung bei Erledigungen, gemeinsame Spaziergänge oder einfach Gesellschaft und Struktur im Alltag. Die Leistungen können über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung (bis zu 131 Euro monatlich) finanziert werden. Zusätzlich ist es möglich, Pflegesachleistungen umzuwandeln oder Mittel der Verhinderungspflege zu nutzen (je nach Pflegegrad und Anspruch).

Johannes Funke erklärt: „Nachbarschaftshilfe bringt mehr Flexibilität in die Pflege und orientiert sich an der Lebensrealität der Menschen. Nicht immer gibt es Angehörige, die regelmäßig helfen können – und gerade im ländlichen Raum sind gewerbliche Angebote für Alltagshilfe oft nur begrenzt verfügbar. Umso wertvoller ist es, wenn Nachbarinnen, Nachbarn oder Freunde unterstützen können – und dieses Engagement künftig auch finanziell anerkannt wird.
Viele Pflegebedürftige wünschen sich, so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung leben zu können. Wer dabei hilft, entlastet Familien, verhindert Überforderung und stärkt das Miteinander vor Ort – gerade im ländlichen Raum. Mit der neuen Regelung setzen wir als Koalition ein weiteres Vorhaben um: häusliche Pflege stärken, Versorgungslücken schließen und pflegende Angehörige entlasten. Auch im Havelland sehen wir, dass der Bedarf wächst: Viele Menschen nutzen bereits Angebote zur Unterstützung im Alltag, und viele weitere hätten Anspruch darauf. Die Nachbarschaftshilfe ist deshalb ein wichtiger Schritt, um Hilfe dort zu ermöglichen, wo sie gebraucht wird – schnell, niedrigschwellig und alltagsnah.“

Rechtlich bleibt die Nachbarschaftshilfe ein ehrenamtliches Engagement, kein Arbeitsverhältnis. Eine Aufwandsentschädigung ist möglich, sie ist jedoch klar begrenzt: maximal zehn Euro pro Stunde. Die Vereinbarung darüber treffen Pflegebedürftige und Helfende direkt miteinander. Gleichzeitig dürfen Nachbarschaftshelferinnen und -helfer höchstens zwei pflegebedürftige Personen unterstützen.

Um Qualität und Sicherheit zu gewährleisten, gelten klare Voraussetzungen: Nachbarschaftshelferinnen und -helfer dürfen mit der pflegebedürftigen Person weder bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein noch mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Zudem ist eine Registrierung beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) sowie eine Schulung mit Grund- und Notfallwissen erforderlich.

Alle Informationen zur Registrierung, zu Schulungen und zu Ansprechstellen sind gebündelt auf dem Online-Portal nachbarschaftshilfe-brandenburg.de zu finden. Das Portal wird im Auftrag des Sozialministeriums betrieben. Die ersten Schulungen starten bereits Ende Januar.

Hintergrund: In Brandenburg werden die meisten pflegebedürftigen Menschen zu Hause versorgt. Gleichzeitig gibt es weiterhin Versorgungslücken, insbesondere im ländlichen Raum.

Bildnachweis: colourbox.de


Zypern übernimmt Verantwortung in der EU – Botschafterin informiert Europaausschuss

Inmitten global turbulenter Zeiten setzt Zypern im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft auf eine starke Geschlossenheit der Europäischen Union. Der Vorsitz im Rat der EU rotiert halbjährlich und ist somit ein wiederkehrendes Thema im Europaausschuss.

Aus diesem Anlass informierte die Botschafterin Zyperns Maria Papakyriakou über die Schwerpunkte der Ratspräsidentschaft. Zusammengefasst unter dem Motto „Eine autonome Union. Offen für die Welt.“ legt Zypern einen klaren Fokus auf Sicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, Weltoffenheit und eine autonome Union, die sich durch gemeinsame Werte auszeichnet. Der Blick liegt auch auf den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), die während der Ratspräsidentschaft vorangebracht werden sollen.

Das Titelbild zeigt v. l. n. r.: Europaminister Robert Crumbach, der Vorsitzende des Europaausschusses Johannes Funke, die Botschafterin der Republik Zypern I.E. Maria Papakyriakou und Landtagsvizepräsident Rainer Genilke


Aufhebung der „roten Gebiete“ ist richtig – neue Bundesregelung muss rechtssicher sein und auf Ursachen abzielen
Johannes Funke vor den Windrädern in Nauen

Das Brandenburger Agrarministerium hat zum 1. Februar 2026 die Regelungen zur Ausweisung der sogenannten „roten (nitratbelasteten) Gebiete“ in der Düngeverordnung des Landes aufgehoben. Damit reagiert das Land auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2025, das die entsprechenden Regelungen des bundesdeutschen Düngerechts als verfassungswidrig einstufte.

Johannes Funke, agrarpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erklärt dazu: „Die Landesregierung folgt damit einer Aufforderung des Landtages vom Dezember 2025. Diesen Schritt begrüße ich ausdrücklich, weil damit für sehr viele Betriebe zum Beginn der Feldarbeiten die dringend erforderliche Klarheit geschaffen wurde. Die umfassenden bundesgesetzlichen Düngeregelungen bleiben davon unberührt.“

Johannes Funke ergänzt: „Die Aufhebung der Düngeverordnung im Land Brandenburg stellt jedoch keine langfristige Lösung zum Umgang mit nitratbelasteten Gebieten dar. Eine Überarbeitung der Bundesregelung zur Ausweisung ‚roter Gebiete‘ steht nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig noch aus. Deshalb hatte der Landtag die Landesregierung ausdrücklich aufgefordert, neue rechtliche Grundlagen beim Bund zeitnah einzufordern. Neue Regeln sollen sich zudem deutlich besser am Verursacherprinzip ausrichten.“

Zuvor hatte Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt erklärt: „Mir war es enorm wichtig, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte auf einer gesicherten rechtlichen Grundlage in die diesjährige Düngesaison starten können. Das haben wir mit der Aufhebung der Regelungen zu den sogenannten roten Gebieten erreicht. Die landesweit geltenden Anforderungen des allgemeinen Düngerechts sowie des sonstigen Wasser- und Umweltrechts sind nach wie vor einzuhalten. Ich bin mir sicher, dass die Brandenburger Betriebe weiterhin nach guter fachlicher Praxis und im Sinne des Gewässerschutzes düngen.“


„Eine Grüne Woche ohne Brandenburger ist möglich, aber sinnlos“ (frei nach Loriot) – Aktuelle Stunde zu 100 Jahren Grüne Woche

Die erste Plenartagung des Jahres 2026 stand ganz im Zeichen von 100 Jahren Grüne Woche in Berlin. Dabei habe ich neben der Würdigung der Grünen Woche und deren 100-jähriger Geschichte in den Messehallen unterm Funkturm drei Dinge ganz besonders herausgestellt:

Erstens: Brandenburg ist ein Flächenland und deswegen habe ich alle Verhandlungsbeteiligten des neuen Koalitionsvertrages aufgefordert, die ländlichen Räume mitzudenken und das klar und deutlich aufzuschreiben. Die Menschen auf den Dörfern müssen sich mitgenommen fühlen und sehen!

Zweitens: Das Land Brandenburg profitiert von der Europäischen Union, umgekehrt ist das genauso und genau so, soll es auch in Zukunft sein. Deswegen ist es besonders wichtig, dass auch vom Landtag ein klares Signal für eine stabile und verlässliche EU ausgeht. Mit der Verabschiedung eines Entschließungsantrages zum Mehrjährigen Finanzrahmen der kommenden Förderperiode ab 2028 haben wir diesem Anliegen entsprechend Nachdruck verliehen.

Drittens: Für den Mehraufwand, den die Bauern in Europa, in Deutschland und in Brandenburg im globalen Vergleich nun einmal haben, steht ihnen ein fairer Ausgleich zu. Dabei ist es ganz egal, ob ein Hektar in einem großen oder in einem kleinen Betrieb bewirtschaftet wird. Die sogenannte Kappung bei der Agrarförderung zu Lasten ostdeutscher Agrarbetriebe ist abzulehnen und darf nicht kommen. Vor dem Hintergrund globaler Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten und Indien ist dieser Ausgleich umso wichtiger.

Die ganze Rede kann man sich hier anschauen.

Das Titelbild zeigt Udo Wernitz MdL, Agrarministerin Hanka Mittelstädt und Johannes Funke MdL, die zur Aktuellen Stunde vor dem Parlament gesprochen haben.


UN-Jahr des Hirten auf Grüner Woche gut gestartet – Hirtenzug endet im November auf der EURO-Tier in Hannover

Mit einem ökumenischen Gottesdienst endete die 100. Grüne Woche Berlin. Erstmals findet damit ein Gottesdienst direkt auf der Grünen Woche statt.

Ein besonderer Moment des Gottesdienstes war der Segen zum Beginn der Pilgerreise im „Jahr des Hirten“. Dieser wurde von Monsignore Dr. Hansjörg Günther aus dem Erzbistum Berlin, Vorsitzender des Ökumenischen Rates Berlin-Brandenburg, gespendet. Der Hirtenstab als zentrales Symbol begleitet diesen Teil des Gottesdienstes, bei dem der Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg e.V. mitwirkt und so die Verbindung von Glauben, Tradition und landwirtschaftlicher Praxis sichtbar macht.

Der Gottesdienst stand zudem unter dem biblischen Leitwort „Gott ist mein Hirte. Mir wird nichts fehlen“ (Psalm 23) und greift zentrale Themen der Grünen Woche wie Verantwortung für Schöpfung, nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungsgerechtigkeit auf.

Sabine Werth, Gründerin der Berliner Tafel e.V. und der Initiative „Laib und Seele“ mit über 50 Ausgabestellen predigt gemeinsam mit der evangelischen Generalsuperintendentin von Berlin, Prof. Dr. Julia Helmke, über Dankbarkeit, Mangel und Fülle sowie solidarisches Handeln in herausfordernden Zeiten.

Das Titelbild zeigt Roger Fechler, Deutscher Bauernverband, Generalsuperintendentin EKBO, Prof. Dr. Julia Helmke, Jennifer Oberpenning, Vereinigung Deutscher Schafzuchtverbände, Jonas Scholz, Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg, Johannes Funke MdL, Monsignore Dr. Hansjörg Günther.


Tremmen und Etzin im Brandenburger Landtag – Toller Besuch und ehrliche Gespräche

Dank der Organisation der Ortsvorsteherinnen aus Etzin, Nicole Fritz, und aus Tremmen, Sandy Schulz, durfte ich Gäste aus beiden Dörfern im Landtag empfangen. Der Austausch bot eine gute Gelegenheit, Einblicke in die parlamentarische Arbeit und aktuelle Themen zu diskutieren. Immer gerne wieder!

Das Titelbild zeigt die Besuchergruppe aus Etzin.


Hilfe für Pflegebedürftige: Private Nachbarschaftshilfe ab Januar 2026 abrechenbar

Ab Januar 2026 wird es in Brandenburg deutlich einfacher, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen: Private Nachbarschaftshilfe kann künftig über die Pflegekasse abgerechnet und über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Damit stärkt das Land Brandenburg die häusliche Pflege und sorgt für mehr Flexibilität – besonders dort, wo professionelle Angebote knapp sind.

Bisher konnten viele Alltagshilfen durch Privatpersonen nicht erstattet werden. Pflegebedürftige waren oft gezwungen, auf gewerbliche Anbieter zurückzugreifen. Die SPD-Landtagsfraktion hat sich dafür eingesetzt, dass die Angebotsanerkennungsverordnung so angepasst wird, dass Nachbarschaftshilfe künftig als niedrigschwelliges Angebot anerkannt und abrechenbar wird.

Bei der Nachbarschaftshilfe geht es um ganz praktische Unterstützung im Alltag – etwa um Begleitung zum Arzt, Hilfe beim Einkaufen, Unterstützung bei Erledigungen, gemeinsame Spaziergänge oder einfach Gesellschaft und Struktur im Alltag. Die Leistungen können über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung (bis zu 131 Euro monatlich) finanziert werden. Zusätzlich ist es möglich, Pflegesachleistungen umzuwandeln oder Mittel der Verhinderungspflege zu nutzen (je nach Pflegegrad und Anspruch).

Johannes Funke erklärt: „Nachbarschaftshilfe bringt mehr Flexibilität in die Pflege und orientiert sich an der Lebensrealität der Menschen. Nicht immer gibt es Angehörige, die regelmäßig helfen können – und gerade im ländlichen Raum sind gewerbliche Angebote für Alltagshilfe oft nur begrenzt verfügbar. Umso wertvoller ist es, wenn Nachbarinnen, Nachbarn oder Freunde unterstützen können – und dieses Engagement künftig auch finanziell anerkannt wird.
Viele Pflegebedürftige wünschen sich, so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung leben zu können. Wer dabei hilft, entlastet Familien, verhindert Überforderung und stärkt das Miteinander vor Ort – gerade im ländlichen Raum. Mit der neuen Regelung setzen wir als Koalition ein weiteres Vorhaben um: häusliche Pflege stärken, Versorgungslücken schließen und pflegende Angehörige entlasten. Auch im Havelland sehen wir, dass der Bedarf wächst: Viele Menschen nutzen bereits Angebote zur Unterstützung im Alltag, und viele weitere hätten Anspruch darauf. Die Nachbarschaftshilfe ist deshalb ein wichtiger Schritt, um Hilfe dort zu ermöglichen, wo sie gebraucht wird – schnell, niedrigschwellig und alltagsnah.“

Rechtlich bleibt die Nachbarschaftshilfe ein ehrenamtliches Engagement, kein Arbeitsverhältnis. Eine Aufwandsentschädigung ist möglich, sie ist jedoch klar begrenzt: maximal zehn Euro pro Stunde. Die Vereinbarung darüber treffen Pflegebedürftige und Helfende direkt miteinander. Gleichzeitig dürfen Nachbarschaftshelferinnen und -helfer höchstens zwei pflegebedürftige Personen unterstützen.

Um Qualität und Sicherheit zu gewährleisten, gelten klare Voraussetzungen: Nachbarschaftshelferinnen und -helfer dürfen mit der pflegebedürftigen Person weder bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein noch mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Zudem ist eine Registrierung beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) sowie eine Schulung mit Grund- und Notfallwissen erforderlich.

Alle Informationen zur Registrierung, zu Schulungen und zu Ansprechstellen sind gebündelt auf dem Online-Portal nachbarschaftshilfe-brandenburg.de zu finden. Das Portal wird im Auftrag des Sozialministeriums betrieben. Die ersten Schulungen starten bereits Ende Januar.

Hintergrund: In Brandenburg werden die meisten pflegebedürftigen Menschen zu Hause versorgt. Gleichzeitig gibt es weiterhin Versorgungslücken, insbesondere im ländlichen Raum.

Bildnachweis: colourbox.de


Zypern übernimmt Verantwortung in der EU – Botschafterin informiert Europaausschuss

Inmitten global turbulenter Zeiten setzt Zypern im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft auf eine starke Geschlossenheit der Europäischen Union. Der Vorsitz im Rat der EU rotiert halbjährlich und ist somit ein wiederkehrendes Thema im Europaausschuss.

Aus diesem Anlass informierte die Botschafterin Zyperns Maria Papakyriakou über die Schwerpunkte der Ratspräsidentschaft. Zusammengefasst unter dem Motto „Eine autonome Union. Offen für die Welt.“ legt Zypern einen klaren Fokus auf Sicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, Weltoffenheit und eine autonome Union, die sich durch gemeinsame Werte auszeichnet. Der Blick liegt auch auf den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), die während der Ratspräsidentschaft vorangebracht werden sollen.

Das Titelbild zeigt v. l. n. r.: Europaminister Robert Crumbach, der Vorsitzende des Europaausschusses Johannes Funke, die Botschafterin der Republik Zypern I.E. Maria Papakyriakou und Landtagsvizepräsident Rainer Genilke


Aufhebung der „roten Gebiete“ ist richtig – neue Bundesregelung muss rechtssicher sein und auf Ursachen abzielen
Johannes Funke vor den Windrädern in Nauen

Das Brandenburger Agrarministerium hat zum 1. Februar 2026 die Regelungen zur Ausweisung der sogenannten „roten (nitratbelasteten) Gebiete“ in der Düngeverordnung des Landes aufgehoben. Damit reagiert das Land auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2025, das die entsprechenden Regelungen des bundesdeutschen Düngerechts als verfassungswidrig einstufte.

Johannes Funke, agrarpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erklärt dazu: „Die Landesregierung folgt damit einer Aufforderung des Landtages vom Dezember 2025. Diesen Schritt begrüße ich ausdrücklich, weil damit für sehr viele Betriebe zum Beginn der Feldarbeiten die dringend erforderliche Klarheit geschaffen wurde. Die umfassenden bundesgesetzlichen Düngeregelungen bleiben davon unberührt.“

Johannes Funke ergänzt: „Die Aufhebung der Düngeverordnung im Land Brandenburg stellt jedoch keine langfristige Lösung zum Umgang mit nitratbelasteten Gebieten dar. Eine Überarbeitung der Bundesregelung zur Ausweisung ‚roter Gebiete‘ steht nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig noch aus. Deshalb hatte der Landtag die Landesregierung ausdrücklich aufgefordert, neue rechtliche Grundlagen beim Bund zeitnah einzufordern. Neue Regeln sollen sich zudem deutlich besser am Verursacherprinzip ausrichten.“

Zuvor hatte Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt erklärt: „Mir war es enorm wichtig, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte auf einer gesicherten rechtlichen Grundlage in die diesjährige Düngesaison starten können. Das haben wir mit der Aufhebung der Regelungen zu den sogenannten roten Gebieten erreicht. Die landesweit geltenden Anforderungen des allgemeinen Düngerechts sowie des sonstigen Wasser- und Umweltrechts sind nach wie vor einzuhalten. Ich bin mir sicher, dass die Brandenburger Betriebe weiterhin nach guter fachlicher Praxis und im Sinne des Gewässerschutzes düngen.“


„Eine Grüne Woche ohne Brandenburger ist möglich, aber sinnlos“ (frei nach Loriot) – Aktuelle Stunde zu 100 Jahren Grüne Woche

Die erste Plenartagung des Jahres 2026 stand ganz im Zeichen von 100 Jahren Grüne Woche in Berlin. Dabei habe ich neben der Würdigung der Grünen Woche und deren 100-jähriger Geschichte in den Messehallen unterm Funkturm drei Dinge ganz besonders herausgestellt:

Erstens: Brandenburg ist ein Flächenland und deswegen habe ich alle Verhandlungsbeteiligten des neuen Koalitionsvertrages aufgefordert, die ländlichen Räume mitzudenken und das klar und deutlich aufzuschreiben. Die Menschen auf den Dörfern müssen sich mitgenommen fühlen und sehen!

Zweitens: Das Land Brandenburg profitiert von der Europäischen Union, umgekehrt ist das genauso und genau so, soll es auch in Zukunft sein. Deswegen ist es besonders wichtig, dass auch vom Landtag ein klares Signal für eine stabile und verlässliche EU ausgeht. Mit der Verabschiedung eines Entschließungsantrages zum Mehrjährigen Finanzrahmen der kommenden Förderperiode ab 2028 haben wir diesem Anliegen entsprechend Nachdruck verliehen.

Drittens: Für den Mehraufwand, den die Bauern in Europa, in Deutschland und in Brandenburg im globalen Vergleich nun einmal haben, steht ihnen ein fairer Ausgleich zu. Dabei ist es ganz egal, ob ein Hektar in einem großen oder in einem kleinen Betrieb bewirtschaftet wird. Die sogenannte Kappung bei der Agrarförderung zu Lasten ostdeutscher Agrarbetriebe ist abzulehnen und darf nicht kommen. Vor dem Hintergrund globaler Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten und Indien ist dieser Ausgleich umso wichtiger.

Die ganze Rede kann man sich hier anschauen.

Das Titelbild zeigt Udo Wernitz MdL, Agrarministerin Hanka Mittelstädt und Johannes Funke MdL, die zur Aktuellen Stunde vor dem Parlament gesprochen haben.


UN-Jahr des Hirten auf Grüner Woche gut gestartet – Hirtenzug endet im November auf der EURO-Tier in Hannover

Mit einem ökumenischen Gottesdienst endete die 100. Grüne Woche Berlin. Erstmals findet damit ein Gottesdienst direkt auf der Grünen Woche statt.

Ein besonderer Moment des Gottesdienstes war der Segen zum Beginn der Pilgerreise im „Jahr des Hirten“. Dieser wurde von Monsignore Dr. Hansjörg Günther aus dem Erzbistum Berlin, Vorsitzender des Ökumenischen Rates Berlin-Brandenburg, gespendet. Der Hirtenstab als zentrales Symbol begleitet diesen Teil des Gottesdienstes, bei dem der Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg e.V. mitwirkt und so die Verbindung von Glauben, Tradition und landwirtschaftlicher Praxis sichtbar macht.

Der Gottesdienst stand zudem unter dem biblischen Leitwort „Gott ist mein Hirte. Mir wird nichts fehlen“ (Psalm 23) und greift zentrale Themen der Grünen Woche wie Verantwortung für Schöpfung, nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungsgerechtigkeit auf.

Sabine Werth, Gründerin der Berliner Tafel e.V. und der Initiative „Laib und Seele“ mit über 50 Ausgabestellen predigt gemeinsam mit der evangelischen Generalsuperintendentin von Berlin, Prof. Dr. Julia Helmke, über Dankbarkeit, Mangel und Fülle sowie solidarisches Handeln in herausfordernden Zeiten.

Das Titelbild zeigt Roger Fechler, Deutscher Bauernverband, Generalsuperintendentin EKBO, Prof. Dr. Julia Helmke, Jennifer Oberpenning, Vereinigung Deutscher Schafzuchtverbände, Jonas Scholz, Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg, Johannes Funke MdL, Monsignore Dr. Hansjörg Günther.


Tremmen und Etzin im Brandenburger Landtag – Toller Besuch und ehrliche Gespräche

Dank der Organisation der Ortsvorsteherinnen aus Etzin, Nicole Fritz, und aus Tremmen, Sandy Schulz, durfte ich Gäste aus beiden Dörfern im Landtag empfangen. Der Austausch bot eine gute Gelegenheit, Einblicke in die parlamentarische Arbeit und aktuelle Themen zu diskutieren. Immer gerne wieder!

Das Titelbild zeigt die Besuchergruppe aus Etzin.


Hilfe für Pflegebedürftige: Private Nachbarschaftshilfe ab Januar 2026 abrechenbar

Ab Januar 2026 wird es in Brandenburg deutlich einfacher, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen: Private Nachbarschaftshilfe kann künftig über die Pflegekasse abgerechnet und über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Damit stärkt das Land Brandenburg die häusliche Pflege und sorgt für mehr Flexibilität – besonders dort, wo professionelle Angebote knapp sind.

Bisher konnten viele Alltagshilfen durch Privatpersonen nicht erstattet werden. Pflegebedürftige waren oft gezwungen, auf gewerbliche Anbieter zurückzugreifen. Die SPD-Landtagsfraktion hat sich dafür eingesetzt, dass die Angebotsanerkennungsverordnung so angepasst wird, dass Nachbarschaftshilfe künftig als niedrigschwelliges Angebot anerkannt und abrechenbar wird.

Bei der Nachbarschaftshilfe geht es um ganz praktische Unterstützung im Alltag – etwa um Begleitung zum Arzt, Hilfe beim Einkaufen, Unterstützung bei Erledigungen, gemeinsame Spaziergänge oder einfach Gesellschaft und Struktur im Alltag. Die Leistungen können über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung (bis zu 131 Euro monatlich) finanziert werden. Zusätzlich ist es möglich, Pflegesachleistungen umzuwandeln oder Mittel der Verhinderungspflege zu nutzen (je nach Pflegegrad und Anspruch).

Johannes Funke erklärt: „Nachbarschaftshilfe bringt mehr Flexibilität in die Pflege und orientiert sich an der Lebensrealität der Menschen. Nicht immer gibt es Angehörige, die regelmäßig helfen können – und gerade im ländlichen Raum sind gewerbliche Angebote für Alltagshilfe oft nur begrenzt verfügbar. Umso wertvoller ist es, wenn Nachbarinnen, Nachbarn oder Freunde unterstützen können – und dieses Engagement künftig auch finanziell anerkannt wird.
Viele Pflegebedürftige wünschen sich, so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung leben zu können. Wer dabei hilft, entlastet Familien, verhindert Überforderung und stärkt das Miteinander vor Ort – gerade im ländlichen Raum. Mit der neuen Regelung setzen wir als Koalition ein weiteres Vorhaben um: häusliche Pflege stärken, Versorgungslücken schließen und pflegende Angehörige entlasten. Auch im Havelland sehen wir, dass der Bedarf wächst: Viele Menschen nutzen bereits Angebote zur Unterstützung im Alltag, und viele weitere hätten Anspruch darauf. Die Nachbarschaftshilfe ist deshalb ein wichtiger Schritt, um Hilfe dort zu ermöglichen, wo sie gebraucht wird – schnell, niedrigschwellig und alltagsnah.“

Rechtlich bleibt die Nachbarschaftshilfe ein ehrenamtliches Engagement, kein Arbeitsverhältnis. Eine Aufwandsentschädigung ist möglich, sie ist jedoch klar begrenzt: maximal zehn Euro pro Stunde. Die Vereinbarung darüber treffen Pflegebedürftige und Helfende direkt miteinander. Gleichzeitig dürfen Nachbarschaftshelferinnen und -helfer höchstens zwei pflegebedürftige Personen unterstützen.

Um Qualität und Sicherheit zu gewährleisten, gelten klare Voraussetzungen: Nachbarschaftshelferinnen und -helfer dürfen mit der pflegebedürftigen Person weder bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein noch mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Zudem ist eine Registrierung beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) sowie eine Schulung mit Grund- und Notfallwissen erforderlich.

Alle Informationen zur Registrierung, zu Schulungen und zu Ansprechstellen sind gebündelt auf dem Online-Portal nachbarschaftshilfe-brandenburg.de zu finden. Das Portal wird im Auftrag des Sozialministeriums betrieben. Die ersten Schulungen starten bereits Ende Januar.

Hintergrund: In Brandenburg werden die meisten pflegebedürftigen Menschen zu Hause versorgt. Gleichzeitig gibt es weiterhin Versorgungslücken, insbesondere im ländlichen Raum.

Bildnachweis: colourbox.de


Zypern übernimmt Verantwortung in der EU – Botschafterin informiert Europaausschuss

Inmitten global turbulenter Zeiten setzt Zypern im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft auf eine starke Geschlossenheit der Europäischen Union. Der Vorsitz im Rat der EU rotiert halbjährlich und ist somit ein wiederkehrendes Thema im Europaausschuss.

Aus diesem Anlass informierte die Botschafterin Zyperns Maria Papakyriakou über die Schwerpunkte der Ratspräsidentschaft. Zusammengefasst unter dem Motto „Eine autonome Union. Offen für die Welt.“ legt Zypern einen klaren Fokus auf Sicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, Weltoffenheit und eine autonome Union, die sich durch gemeinsame Werte auszeichnet. Der Blick liegt auch auf den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), die während der Ratspräsidentschaft vorangebracht werden sollen.

Das Titelbild zeigt v. l. n. r.: Europaminister Robert Crumbach, der Vorsitzende des Europaausschusses Johannes Funke, die Botschafterin der Republik Zypern I.E. Maria Papakyriakou und Landtagsvizepräsident Rainer Genilke


Aufhebung der „roten Gebiete“ ist richtig – neue Bundesregelung muss rechtssicher sein und auf Ursachen abzielen
Johannes Funke vor den Windrädern in Nauen

Das Brandenburger Agrarministerium hat zum 1. Februar 2026 die Regelungen zur Ausweisung der sogenannten „roten (nitratbelasteten) Gebiete“ in der Düngeverordnung des Landes aufgehoben. Damit reagiert das Land auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2025, das die entsprechenden Regelungen des bundesdeutschen Düngerechts als verfassungswidrig einstufte.

Johannes Funke, agrarpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erklärt dazu: „Die Landesregierung folgt damit einer Aufforderung des Landtages vom Dezember 2025. Diesen Schritt begrüße ich ausdrücklich, weil damit für sehr viele Betriebe zum Beginn der Feldarbeiten die dringend erforderliche Klarheit geschaffen wurde. Die umfassenden bundesgesetzlichen Düngeregelungen bleiben davon unberührt.“

Johannes Funke ergänzt: „Die Aufhebung der Düngeverordnung im Land Brandenburg stellt jedoch keine langfristige Lösung zum Umgang mit nitratbelasteten Gebieten dar. Eine Überarbeitung der Bundesregelung zur Ausweisung ‚roter Gebiete‘ steht nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig noch aus. Deshalb hatte der Landtag die Landesregierung ausdrücklich aufgefordert, neue rechtliche Grundlagen beim Bund zeitnah einzufordern. Neue Regeln sollen sich zudem deutlich besser am Verursacherprinzip ausrichten.“

Zuvor hatte Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt erklärt: „Mir war es enorm wichtig, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte auf einer gesicherten rechtlichen Grundlage in die diesjährige Düngesaison starten können. Das haben wir mit der Aufhebung der Regelungen zu den sogenannten roten Gebieten erreicht. Die landesweit geltenden Anforderungen des allgemeinen Düngerechts sowie des sonstigen Wasser- und Umweltrechts sind nach wie vor einzuhalten. Ich bin mir sicher, dass die Brandenburger Betriebe weiterhin nach guter fachlicher Praxis und im Sinne des Gewässerschutzes düngen.“


„Eine Grüne Woche ohne Brandenburger ist möglich, aber sinnlos“ (frei nach Loriot) – Aktuelle Stunde zu 100 Jahren Grüne Woche

Die erste Plenartagung des Jahres 2026 stand ganz im Zeichen von 100 Jahren Grüne Woche in Berlin. Dabei habe ich neben der Würdigung der Grünen Woche und deren 100-jähriger Geschichte in den Messehallen unterm Funkturm drei Dinge ganz besonders herausgestellt:

Erstens: Brandenburg ist ein Flächenland und deswegen habe ich alle Verhandlungsbeteiligten des neuen Koalitionsvertrages aufgefordert, die ländlichen Räume mitzudenken und das klar und deutlich aufzuschreiben. Die Menschen auf den Dörfern müssen sich mitgenommen fühlen und sehen!

Zweitens: Das Land Brandenburg profitiert von der Europäischen Union, umgekehrt ist das genauso und genau so, soll es auch in Zukunft sein. Deswegen ist es besonders wichtig, dass auch vom Landtag ein klares Signal für eine stabile und verlässliche EU ausgeht. Mit der Verabschiedung eines Entschließungsantrages zum Mehrjährigen Finanzrahmen der kommenden Förderperiode ab 2028 haben wir diesem Anliegen entsprechend Nachdruck verliehen.

Drittens: Für den Mehraufwand, den die Bauern in Europa, in Deutschland und in Brandenburg im globalen Vergleich nun einmal haben, steht ihnen ein fairer Ausgleich zu. Dabei ist es ganz egal, ob ein Hektar in einem großen oder in einem kleinen Betrieb bewirtschaftet wird. Die sogenannte Kappung bei der Agrarförderung zu Lasten ostdeutscher Agrarbetriebe ist abzulehnen und darf nicht kommen. Vor dem Hintergrund globaler Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten und Indien ist dieser Ausgleich umso wichtiger.

Die ganze Rede kann man sich hier anschauen.

Das Titelbild zeigt Udo Wernitz MdL, Agrarministerin Hanka Mittelstädt und Johannes Funke MdL, die zur Aktuellen Stunde vor dem Parlament gesprochen haben.


UN-Jahr des Hirten auf Grüner Woche gut gestartet – Hirtenzug endet im November auf der EURO-Tier in Hannover

Mit einem ökumenischen Gottesdienst endete die 100. Grüne Woche Berlin. Erstmals findet damit ein Gottesdienst direkt auf der Grünen Woche statt.

Ein besonderer Moment des Gottesdienstes war der Segen zum Beginn der Pilgerreise im „Jahr des Hirten“. Dieser wurde von Monsignore Dr. Hansjörg Günther aus dem Erzbistum Berlin, Vorsitzender des Ökumenischen Rates Berlin-Brandenburg, gespendet. Der Hirtenstab als zentrales Symbol begleitet diesen Teil des Gottesdienstes, bei dem der Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg e.V. mitwirkt und so die Verbindung von Glauben, Tradition und landwirtschaftlicher Praxis sichtbar macht.

Der Gottesdienst stand zudem unter dem biblischen Leitwort „Gott ist mein Hirte. Mir wird nichts fehlen“ (Psalm 23) und greift zentrale Themen der Grünen Woche wie Verantwortung für Schöpfung, nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungsgerechtigkeit auf.

Sabine Werth, Gründerin der Berliner Tafel e.V. und der Initiative „Laib und Seele“ mit über 50 Ausgabestellen predigt gemeinsam mit der evangelischen Generalsuperintendentin von Berlin, Prof. Dr. Julia Helmke, über Dankbarkeit, Mangel und Fülle sowie solidarisches Handeln in herausfordernden Zeiten.

Das Titelbild zeigt Roger Fechler, Deutscher Bauernverband, Generalsuperintendentin EKBO, Prof. Dr. Julia Helmke, Jennifer Oberpenning, Vereinigung Deutscher Schafzuchtverbände, Jonas Scholz, Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg, Johannes Funke MdL, Monsignore Dr. Hansjörg Günther.


Tremmen und Etzin im Brandenburger Landtag – Toller Besuch und ehrliche Gespräche

Dank der Organisation der Ortsvorsteherinnen aus Etzin, Nicole Fritz, und aus Tremmen, Sandy Schulz, durfte ich Gäste aus beiden Dörfern im Landtag empfangen. Der Austausch bot eine gute Gelegenheit, Einblicke in die parlamentarische Arbeit und aktuelle Themen zu diskutieren. Immer gerne wieder!

Das Titelbild zeigt die Besuchergruppe aus Etzin.


Hilfe für Pflegebedürftige: Private Nachbarschaftshilfe ab Januar 2026 abrechenbar

Ab Januar 2026 wird es in Brandenburg deutlich einfacher, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen: Private Nachbarschaftshilfe kann künftig über die Pflegekasse abgerechnet und über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Damit stärkt das Land Brandenburg die häusliche Pflege und sorgt für mehr Flexibilität – besonders dort, wo professionelle Angebote knapp sind.

Bisher konnten viele Alltagshilfen durch Privatpersonen nicht erstattet werden. Pflegebedürftige waren oft gezwungen, auf gewerbliche Anbieter zurückzugreifen. Die SPD-Landtagsfraktion hat sich dafür eingesetzt, dass die Angebotsanerkennungsverordnung so angepasst wird, dass Nachbarschaftshilfe künftig als niedrigschwelliges Angebot anerkannt und abrechenbar wird.

Bei der Nachbarschaftshilfe geht es um ganz praktische Unterstützung im Alltag – etwa um Begleitung zum Arzt, Hilfe beim Einkaufen, Unterstützung bei Erledigungen, gemeinsame Spaziergänge oder einfach Gesellschaft und Struktur im Alltag. Die Leistungen können über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung (bis zu 131 Euro monatlich) finanziert werden. Zusätzlich ist es möglich, Pflegesachleistungen umzuwandeln oder Mittel der Verhinderungspflege zu nutzen (je nach Pflegegrad und Anspruch).

Johannes Funke erklärt: „Nachbarschaftshilfe bringt mehr Flexibilität in die Pflege und orientiert sich an der Lebensrealität der Menschen. Nicht immer gibt es Angehörige, die regelmäßig helfen können – und gerade im ländlichen Raum sind gewerbliche Angebote für Alltagshilfe oft nur begrenzt verfügbar. Umso wertvoller ist es, wenn Nachbarinnen, Nachbarn oder Freunde unterstützen können – und dieses Engagement künftig auch finanziell anerkannt wird.
Viele Pflegebedürftige wünschen sich, so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung leben zu können. Wer dabei hilft, entlastet Familien, verhindert Überforderung und stärkt das Miteinander vor Ort – gerade im ländlichen Raum. Mit der neuen Regelung setzen wir als Koalition ein weiteres Vorhaben um: häusliche Pflege stärken, Versorgungslücken schließen und pflegende Angehörige entlasten. Auch im Havelland sehen wir, dass der Bedarf wächst: Viele Menschen nutzen bereits Angebote zur Unterstützung im Alltag, und viele weitere hätten Anspruch darauf. Die Nachbarschaftshilfe ist deshalb ein wichtiger Schritt, um Hilfe dort zu ermöglichen, wo sie gebraucht wird – schnell, niedrigschwellig und alltagsnah.“

Rechtlich bleibt die Nachbarschaftshilfe ein ehrenamtliches Engagement, kein Arbeitsverhältnis. Eine Aufwandsentschädigung ist möglich, sie ist jedoch klar begrenzt: maximal zehn Euro pro Stunde. Die Vereinbarung darüber treffen Pflegebedürftige und Helfende direkt miteinander. Gleichzeitig dürfen Nachbarschaftshelferinnen und -helfer höchstens zwei pflegebedürftige Personen unterstützen.

Um Qualität und Sicherheit zu gewährleisten, gelten klare Voraussetzungen: Nachbarschaftshelferinnen und -helfer dürfen mit der pflegebedürftigen Person weder bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein noch mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Zudem ist eine Registrierung beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) sowie eine Schulung mit Grund- und Notfallwissen erforderlich.

Alle Informationen zur Registrierung, zu Schulungen und zu Ansprechstellen sind gebündelt auf dem Online-Portal nachbarschaftshilfe-brandenburg.de zu finden. Das Portal wird im Auftrag des Sozialministeriums betrieben. Die ersten Schulungen starten bereits Ende Januar.

Hintergrund: In Brandenburg werden die meisten pflegebedürftigen Menschen zu Hause versorgt. Gleichzeitig gibt es weiterhin Versorgungslücken, insbesondere im ländlichen Raum.

Bildnachweis: colourbox.de


Zypern übernimmt Verantwortung in der EU – Botschafterin informiert Europaausschuss

Inmitten global turbulenter Zeiten setzt Zypern im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft auf eine starke Geschlossenheit der Europäischen Union. Der Vorsitz im Rat der EU rotiert halbjährlich und ist somit ein wiederkehrendes Thema im Europaausschuss.

Aus diesem Anlass informierte die Botschafterin Zyperns Maria Papakyriakou über die Schwerpunkte der Ratspräsidentschaft. Zusammengefasst unter dem Motto „Eine autonome Union. Offen für die Welt.“ legt Zypern einen klaren Fokus auf Sicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, Weltoffenheit und eine autonome Union, die sich durch gemeinsame Werte auszeichnet. Der Blick liegt auch auf den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), die während der Ratspräsidentschaft vorangebracht werden sollen.

Das Titelbild zeigt v. l. n. r.: Europaminister Robert Crumbach, der Vorsitzende des Europaausschusses Johannes Funke, die Botschafterin der Republik Zypern I.E. Maria Papakyriakou und Landtagsvizepräsident Rainer Genilke


Aufhebung der „roten Gebiete“ ist richtig – neue Bundesregelung muss rechtssicher sein und auf Ursachen abzielen
Johannes Funke vor den Windrädern in Nauen

Das Brandenburger Agrarministerium hat zum 1. Februar 2026 die Regelungen zur Ausweisung der sogenannten „roten (nitratbelasteten) Gebiete“ in der Düngeverordnung des Landes aufgehoben. Damit reagiert das Land auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2025, das die entsprechenden Regelungen des bundesdeutschen Düngerechts als verfassungswidrig einstufte.

Johannes Funke, agrarpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erklärt dazu: „Die Landesregierung folgt damit einer Aufforderung des Landtages vom Dezember 2025. Diesen Schritt begrüße ich ausdrücklich, weil damit für sehr viele Betriebe zum Beginn der Feldarbeiten die dringend erforderliche Klarheit geschaffen wurde. Die umfassenden bundesgesetzlichen Düngeregelungen bleiben davon unberührt.“

Johannes Funke ergänzt: „Die Aufhebung der Düngeverordnung im Land Brandenburg stellt jedoch keine langfristige Lösung zum Umgang mit nitratbelasteten Gebieten dar. Eine Überarbeitung der Bundesregelung zur Ausweisung ‚roter Gebiete‘ steht nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig noch aus. Deshalb hatte der Landtag die Landesregierung ausdrücklich aufgefordert, neue rechtliche Grundlagen beim Bund zeitnah einzufordern. Neue Regeln sollen sich zudem deutlich besser am Verursacherprinzip ausrichten.“

Zuvor hatte Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt erklärt: „Mir war es enorm wichtig, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte auf einer gesicherten rechtlichen Grundlage in die diesjährige Düngesaison starten können. Das haben wir mit der Aufhebung der Regelungen zu den sogenannten roten Gebieten erreicht. Die landesweit geltenden Anforderungen des allgemeinen Düngerechts sowie des sonstigen Wasser- und Umweltrechts sind nach wie vor einzuhalten. Ich bin mir sicher, dass die Brandenburger Betriebe weiterhin nach guter fachlicher Praxis und im Sinne des Gewässerschutzes düngen.“


„Eine Grüne Woche ohne Brandenburger ist möglich, aber sinnlos“ (frei nach Loriot) – Aktuelle Stunde zu 100 Jahren Grüne Woche

Die erste Plenartagung des Jahres 2026 stand ganz im Zeichen von 100 Jahren Grüne Woche in Berlin. Dabei habe ich neben der Würdigung der Grünen Woche und deren 100-jähriger Geschichte in den Messehallen unterm Funkturm drei Dinge ganz besonders herausgestellt:

Erstens: Brandenburg ist ein Flächenland und deswegen habe ich alle Verhandlungsbeteiligten des neuen Koalitionsvertrages aufgefordert, die ländlichen Räume mitzudenken und das klar und deutlich aufzuschreiben. Die Menschen auf den Dörfern müssen sich mitgenommen fühlen und sehen!

Zweitens: Das Land Brandenburg profitiert von der Europäischen Union, umgekehrt ist das genauso und genau so, soll es auch in Zukunft sein. Deswegen ist es besonders wichtig, dass auch vom Landtag ein klares Signal für eine stabile und verlässliche EU ausgeht. Mit der Verabschiedung eines Entschließungsantrages zum Mehrjährigen Finanzrahmen der kommenden Förderperiode ab 2028 haben wir diesem Anliegen entsprechend Nachdruck verliehen.

Drittens: Für den Mehraufwand, den die Bauern in Europa, in Deutschland und in Brandenburg im globalen Vergleich nun einmal haben, steht ihnen ein fairer Ausgleich zu. Dabei ist es ganz egal, ob ein Hektar in einem großen oder in einem kleinen Betrieb bewirtschaftet wird. Die sogenannte Kappung bei der Agrarförderung zu Lasten ostdeutscher Agrarbetriebe ist abzulehnen und darf nicht kommen. Vor dem Hintergrund globaler Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten und Indien ist dieser Ausgleich umso wichtiger.

Die ganze Rede kann man sich hier anschauen.

Das Titelbild zeigt Udo Wernitz MdL, Agrarministerin Hanka Mittelstädt und Johannes Funke MdL, die zur Aktuellen Stunde vor dem Parlament gesprochen haben.


UN-Jahr des Hirten auf Grüner Woche gut gestartet – Hirtenzug endet im November auf der EURO-Tier in Hannover

Mit einem ökumenischen Gottesdienst endete die 100. Grüne Woche Berlin. Erstmals findet damit ein Gottesdienst direkt auf der Grünen Woche statt.

Ein besonderer Moment des Gottesdienstes war der Segen zum Beginn der Pilgerreise im „Jahr des Hirten“. Dieser wurde von Monsignore Dr. Hansjörg Günther aus dem Erzbistum Berlin, Vorsitzender des Ökumenischen Rates Berlin-Brandenburg, gespendet. Der Hirtenstab als zentrales Symbol begleitet diesen Teil des Gottesdienstes, bei dem der Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg e.V. mitwirkt und so die Verbindung von Glauben, Tradition und landwirtschaftlicher Praxis sichtbar macht.

Der Gottesdienst stand zudem unter dem biblischen Leitwort „Gott ist mein Hirte. Mir wird nichts fehlen“ (Psalm 23) und greift zentrale Themen der Grünen Woche wie Verantwortung für Schöpfung, nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungsgerechtigkeit auf.

Sabine Werth, Gründerin der Berliner Tafel e.V. und der Initiative „Laib und Seele“ mit über 50 Ausgabestellen predigt gemeinsam mit der evangelischen Generalsuperintendentin von Berlin, Prof. Dr. Julia Helmke, über Dankbarkeit, Mangel und Fülle sowie solidarisches Handeln in herausfordernden Zeiten.

Das Titelbild zeigt Roger Fechler, Deutscher Bauernverband, Generalsuperintendentin EKBO, Prof. Dr. Julia Helmke, Jennifer Oberpenning, Vereinigung Deutscher Schafzuchtverbände, Jonas Scholz, Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg, Johannes Funke MdL, Monsignore Dr. Hansjörg Günther.


Tremmen und Etzin im Brandenburger Landtag – Toller Besuch und ehrliche Gespräche

Dank der Organisation der Ortsvorsteherinnen aus Etzin, Nicole Fritz, und aus Tremmen, Sandy Schulz, durfte ich Gäste aus beiden Dörfern im Landtag empfangen. Der Austausch bot eine gute Gelegenheit, Einblicke in die parlamentarische Arbeit und aktuelle Themen zu diskutieren. Immer gerne wieder!

Das Titelbild zeigt die Besuchergruppe aus Etzin.


Hilfe für Pflegebedürftige: Private Nachbarschaftshilfe ab Januar 2026 abrechenbar

Ab Januar 2026 wird es in Brandenburg deutlich einfacher, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen: Private Nachbarschaftshilfe kann künftig über die Pflegekasse abgerechnet und über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Damit stärkt das Land Brandenburg die häusliche Pflege und sorgt für mehr Flexibilität – besonders dort, wo professionelle Angebote knapp sind.

Bisher konnten viele Alltagshilfen durch Privatpersonen nicht erstattet werden. Pflegebedürftige waren oft gezwungen, auf gewerbliche Anbieter zurückzugreifen. Die SPD-Landtagsfraktion hat sich dafür eingesetzt, dass die Angebotsanerkennungsverordnung so angepasst wird, dass Nachbarschaftshilfe künftig als niedrigschwelliges Angebot anerkannt und abrechenbar wird.

Bei der Nachbarschaftshilfe geht es um ganz praktische Unterstützung im Alltag – etwa um Begleitung zum Arzt, Hilfe beim Einkaufen, Unterstützung bei Erledigungen, gemeinsame Spaziergänge oder einfach Gesellschaft und Struktur im Alltag. Die Leistungen können über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung (bis zu 131 Euro monatlich) finanziert werden. Zusätzlich ist es möglich, Pflegesachleistungen umzuwandeln oder Mittel der Verhinderungspflege zu nutzen (je nach Pflegegrad und Anspruch).

Johannes Funke erklärt: „Nachbarschaftshilfe bringt mehr Flexibilität in die Pflege und orientiert sich an der Lebensrealität der Menschen. Nicht immer gibt es Angehörige, die regelmäßig helfen können – und gerade im ländlichen Raum sind gewerbliche Angebote für Alltagshilfe oft nur begrenzt verfügbar. Umso wertvoller ist es, wenn Nachbarinnen, Nachbarn oder Freunde unterstützen können – und dieses Engagement künftig auch finanziell anerkannt wird.
Viele Pflegebedürftige wünschen sich, so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung leben zu können. Wer dabei hilft, entlastet Familien, verhindert Überforderung und stärkt das Miteinander vor Ort – gerade im ländlichen Raum. Mit der neuen Regelung setzen wir als Koalition ein weiteres Vorhaben um: häusliche Pflege stärken, Versorgungslücken schließen und pflegende Angehörige entlasten. Auch im Havelland sehen wir, dass der Bedarf wächst: Viele Menschen nutzen bereits Angebote zur Unterstützung im Alltag, und viele weitere hätten Anspruch darauf. Die Nachbarschaftshilfe ist deshalb ein wichtiger Schritt, um Hilfe dort zu ermöglichen, wo sie gebraucht wird – schnell, niedrigschwellig und alltagsnah.“

Rechtlich bleibt die Nachbarschaftshilfe ein ehrenamtliches Engagement, kein Arbeitsverhältnis. Eine Aufwandsentschädigung ist möglich, sie ist jedoch klar begrenzt: maximal zehn Euro pro Stunde. Die Vereinbarung darüber treffen Pflegebedürftige und Helfende direkt miteinander. Gleichzeitig dürfen Nachbarschaftshelferinnen und -helfer höchstens zwei pflegebedürftige Personen unterstützen.

Um Qualität und Sicherheit zu gewährleisten, gelten klare Voraussetzungen: Nachbarschaftshelferinnen und -helfer dürfen mit der pflegebedürftigen Person weder bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein noch mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Zudem ist eine Registrierung beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) sowie eine Schulung mit Grund- und Notfallwissen erforderlich.

Alle Informationen zur Registrierung, zu Schulungen und zu Ansprechstellen sind gebündelt auf dem Online-Portal nachbarschaftshilfe-brandenburg.de zu finden. Das Portal wird im Auftrag des Sozialministeriums betrieben. Die ersten Schulungen starten bereits Ende Januar.

Hintergrund: In Brandenburg werden die meisten pflegebedürftigen Menschen zu Hause versorgt. Gleichzeitig gibt es weiterhin Versorgungslücken, insbesondere im ländlichen Raum.

Bildnachweis: colourbox.de


Zypern übernimmt Verantwortung in der EU – Botschafterin informiert Europaausschuss

Inmitten global turbulenter Zeiten setzt Zypern im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft auf eine starke Geschlossenheit der Europäischen Union. Der Vorsitz im Rat der EU rotiert halbjährlich und ist somit ein wiederkehrendes Thema im Europaausschuss.

Aus diesem Anlass informierte die Botschafterin Zyperns Maria Papakyriakou über die Schwerpunkte der Ratspräsidentschaft. Zusammengefasst unter dem Motto „Eine autonome Union. Offen für die Welt.“ legt Zypern einen klaren Fokus auf Sicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, Weltoffenheit und eine autonome Union, die sich durch gemeinsame Werte auszeichnet. Der Blick liegt auch auf den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), die während der Ratspräsidentschaft vorangebracht werden sollen.

Das Titelbild zeigt v. l. n. r.: Europaminister Robert Crumbach, der Vorsitzende des Europaausschusses Johannes Funke, die Botschafterin der Republik Zypern I.E. Maria Papakyriakou und Landtagsvizepräsident Rainer Genilke


Aufhebung der „roten Gebiete“ ist richtig – neue Bundesregelung muss rechtssicher sein und auf Ursachen abzielen
Johannes Funke vor den Windrädern in Nauen

Das Brandenburger Agrarministerium hat zum 1. Februar 2026 die Regelungen zur Ausweisung der sogenannten „roten (nitratbelasteten) Gebiete“ in der Düngeverordnung des Landes aufgehoben. Damit reagiert das Land auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2025, das die entsprechenden Regelungen des bundesdeutschen Düngerechts als verfassungswidrig einstufte.

Johannes Funke, agrarpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erklärt dazu: „Die Landesregierung folgt damit einer Aufforderung des Landtages vom Dezember 2025. Diesen Schritt begrüße ich ausdrücklich, weil damit für sehr viele Betriebe zum Beginn der Feldarbeiten die dringend erforderliche Klarheit geschaffen wurde. Die umfassenden bundesgesetzlichen Düngeregelungen bleiben davon unberührt.“

Johannes Funke ergänzt: „Die Aufhebung der Düngeverordnung im Land Brandenburg stellt jedoch keine langfristige Lösung zum Umgang mit nitratbelasteten Gebieten dar. Eine Überarbeitung der Bundesregelung zur Ausweisung ‚roter Gebiete‘ steht nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig noch aus. Deshalb hatte der Landtag die Landesregierung ausdrücklich aufgefordert, neue rechtliche Grundlagen beim Bund zeitnah einzufordern. Neue Regeln sollen sich zudem deutlich besser am Verursacherprinzip ausrichten.“

Zuvor hatte Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt erklärt: „Mir war es enorm wichtig, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte auf einer gesicherten rechtlichen Grundlage in die diesjährige Düngesaison starten können. Das haben wir mit der Aufhebung der Regelungen zu den sogenannten roten Gebieten erreicht. Die landesweit geltenden Anforderungen des allgemeinen Düngerechts sowie des sonstigen Wasser- und Umweltrechts sind nach wie vor einzuhalten. Ich bin mir sicher, dass die Brandenburger Betriebe weiterhin nach guter fachlicher Praxis und im Sinne des Gewässerschutzes düngen.“


„Eine Grüne Woche ohne Brandenburger ist möglich, aber sinnlos“ (frei nach Loriot) – Aktuelle Stunde zu 100 Jahren Grüne Woche

Die erste Plenartagung des Jahres 2026 stand ganz im Zeichen von 100 Jahren Grüne Woche in Berlin. Dabei habe ich neben der Würdigung der Grünen Woche und deren 100-jähriger Geschichte in den Messehallen unterm Funkturm drei Dinge ganz besonders herausgestellt:

Erstens: Brandenburg ist ein Flächenland und deswegen habe ich alle Verhandlungsbeteiligten des neuen Koalitionsvertrages aufgefordert, die ländlichen Räume mitzudenken und das klar und deutlich aufzuschreiben. Die Menschen auf den Dörfern müssen sich mitgenommen fühlen und sehen!

Zweitens: Das Land Brandenburg profitiert von der Europäischen Union, umgekehrt ist das genauso und genau so, soll es auch in Zukunft sein. Deswegen ist es besonders wichtig, dass auch vom Landtag ein klares Signal für eine stabile und verlässliche EU ausgeht. Mit der Verabschiedung eines Entschließungsantrages zum Mehrjährigen Finanzrahmen der kommenden Förderperiode ab 2028 haben wir diesem Anliegen entsprechend Nachdruck verliehen.

Drittens: Für den Mehraufwand, den die Bauern in Europa, in Deutschland und in Brandenburg im globalen Vergleich nun einmal haben, steht ihnen ein fairer Ausgleich zu. Dabei ist es ganz egal, ob ein Hektar in einem großen oder in einem kleinen Betrieb bewirtschaftet wird. Die sogenannte Kappung bei der Agrarförderung zu Lasten ostdeutscher Agrarbetriebe ist abzulehnen und darf nicht kommen. Vor dem Hintergrund globaler Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten und Indien ist dieser Ausgleich umso wichtiger.

Die ganze Rede kann man sich hier anschauen.

Das Titelbild zeigt Udo Wernitz MdL, Agrarministerin Hanka Mittelstädt und Johannes Funke MdL, die zur Aktuellen Stunde vor dem Parlament gesprochen haben.


UN-Jahr des Hirten auf Grüner Woche gut gestartet – Hirtenzug endet im November auf der EURO-Tier in Hannover

Mit einem ökumenischen Gottesdienst endete die 100. Grüne Woche Berlin. Erstmals findet damit ein Gottesdienst direkt auf der Grünen Woche statt.

Ein besonderer Moment des Gottesdienstes war der Segen zum Beginn der Pilgerreise im „Jahr des Hirten“. Dieser wurde von Monsignore Dr. Hansjörg Günther aus dem Erzbistum Berlin, Vorsitzender des Ökumenischen Rates Berlin-Brandenburg, gespendet. Der Hirtenstab als zentrales Symbol begleitet diesen Teil des Gottesdienstes, bei dem der Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg e.V. mitwirkt und so die Verbindung von Glauben, Tradition und landwirtschaftlicher Praxis sichtbar macht.

Der Gottesdienst stand zudem unter dem biblischen Leitwort „Gott ist mein Hirte. Mir wird nichts fehlen“ (Psalm 23) und greift zentrale Themen der Grünen Woche wie Verantwortung für Schöpfung, nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungsgerechtigkeit auf.

Sabine Werth, Gründerin der Berliner Tafel e.V. und der Initiative „Laib und Seele“ mit über 50 Ausgabestellen predigt gemeinsam mit der evangelischen Generalsuperintendentin von Berlin, Prof. Dr. Julia Helmke, über Dankbarkeit, Mangel und Fülle sowie solidarisches Handeln in herausfordernden Zeiten.

Das Titelbild zeigt Roger Fechler, Deutscher Bauernverband, Generalsuperintendentin EKBO, Prof. Dr. Julia Helmke, Jennifer Oberpenning, Vereinigung Deutscher Schafzuchtverbände, Jonas Scholz, Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg, Johannes Funke MdL, Monsignore Dr. Hansjörg Günther.


Tremmen und Etzin im Brandenburger Landtag – Toller Besuch und ehrliche Gespräche

Dank der Organisation der Ortsvorsteherinnen aus Etzin, Nicole Fritz, und aus Tremmen, Sandy Schulz, durfte ich Gäste aus beiden Dörfern im Landtag empfangen. Der Austausch bot eine gute Gelegenheit, Einblicke in die parlamentarische Arbeit und aktuelle Themen zu diskutieren. Immer gerne wieder!

Das Titelbild zeigt die Besuchergruppe aus Etzin.


Hilfe für Pflegebedürftige: Private Nachbarschaftshilfe ab Januar 2026 abrechenbar

Ab Januar 2026 wird es in Brandenburg deutlich einfacher, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen: Private Nachbarschaftshilfe kann künftig über die Pflegekasse abgerechnet und über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Damit stärkt das Land Brandenburg die häusliche Pflege und sorgt für mehr Flexibilität – besonders dort, wo professionelle Angebote knapp sind.

Bisher konnten viele Alltagshilfen durch Privatpersonen nicht erstattet werden. Pflegebedürftige waren oft gezwungen, auf gewerbliche Anbieter zurückzugreifen. Die SPD-Landtagsfraktion hat sich dafür eingesetzt, dass die Angebotsanerkennungsverordnung so angepasst wird, dass Nachbarschaftshilfe künftig als niedrigschwelliges Angebot anerkannt und abrechenbar wird.

Bei der Nachbarschaftshilfe geht es um ganz praktische Unterstützung im Alltag – etwa um Begleitung zum Arzt, Hilfe beim Einkaufen, Unterstützung bei Erledigungen, gemeinsame Spaziergänge oder einfach Gesellschaft und Struktur im Alltag. Die Leistungen können über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung (bis zu 131 Euro monatlich) finanziert werden. Zusätzlich ist es möglich, Pflegesachleistungen umzuwandeln oder Mittel der Verhinderungspflege zu nutzen (je nach Pflegegrad und Anspruch).

Johannes Funke erklärt: „Nachbarschaftshilfe bringt mehr Flexibilität in die Pflege und orientiert sich an der Lebensrealität der Menschen. Nicht immer gibt es Angehörige, die regelmäßig helfen können – und gerade im ländlichen Raum sind gewerbliche Angebote für Alltagshilfe oft nur begrenzt verfügbar. Umso wertvoller ist es, wenn Nachbarinnen, Nachbarn oder Freunde unterstützen können – und dieses Engagement künftig auch finanziell anerkannt wird.
Viele Pflegebedürftige wünschen sich, so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung leben zu können. Wer dabei hilft, entlastet Familien, verhindert Überforderung und stärkt das Miteinander vor Ort – gerade im ländlichen Raum. Mit der neuen Regelung setzen wir als Koalition ein weiteres Vorhaben um: häusliche Pflege stärken, Versorgungslücken schließen und pflegende Angehörige entlasten. Auch im Havelland sehen wir, dass der Bedarf wächst: Viele Menschen nutzen bereits Angebote zur Unterstützung im Alltag, und viele weitere hätten Anspruch darauf. Die Nachbarschaftshilfe ist deshalb ein wichtiger Schritt, um Hilfe dort zu ermöglichen, wo sie gebraucht wird – schnell, niedrigschwellig und alltagsnah.“

Rechtlich bleibt die Nachbarschaftshilfe ein ehrenamtliches Engagement, kein Arbeitsverhältnis. Eine Aufwandsentschädigung ist möglich, sie ist jedoch klar begrenzt: maximal zehn Euro pro Stunde. Die Vereinbarung darüber treffen Pflegebedürftige und Helfende direkt miteinander. Gleichzeitig dürfen Nachbarschaftshelferinnen und -helfer höchstens zwei pflegebedürftige Personen unterstützen.

Um Qualität und Sicherheit zu gewährleisten, gelten klare Voraussetzungen: Nachbarschaftshelferinnen und -helfer dürfen mit der pflegebedürftigen Person weder bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein noch mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Zudem ist eine Registrierung beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) sowie eine Schulung mit Grund- und Notfallwissen erforderlich.

Alle Informationen zur Registrierung, zu Schulungen und zu Ansprechstellen sind gebündelt auf dem Online-Portal nachbarschaftshilfe-brandenburg.de zu finden. Das Portal wird im Auftrag des Sozialministeriums betrieben. Die ersten Schulungen starten bereits Ende Januar.

Hintergrund: In Brandenburg werden die meisten pflegebedürftigen Menschen zu Hause versorgt. Gleichzeitig gibt es weiterhin Versorgungslücken, insbesondere im ländlichen Raum.

Bildnachweis: colourbox.de


Zypern übernimmt Verantwortung in der EU – Botschafterin informiert Europaausschuss

Inmitten global turbulenter Zeiten setzt Zypern im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft auf eine starke Geschlossenheit der Europäischen Union. Der Vorsitz im Rat der EU rotiert halbjährlich und ist somit ein wiederkehrendes Thema im Europaausschuss.

Aus diesem Anlass informierte die Botschafterin Zyperns Maria Papakyriakou über die Schwerpunkte der Ratspräsidentschaft. Zusammengefasst unter dem Motto „Eine autonome Union. Offen für die Welt.“ legt Zypern einen klaren Fokus auf Sicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, Weltoffenheit und eine autonome Union, die sich durch gemeinsame Werte auszeichnet. Der Blick liegt auch auf den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), die während der Ratspräsidentschaft vorangebracht werden sollen.

Das Titelbild zeigt v. l. n. r.: Europaminister Robert Crumbach, der Vorsitzende des Europaausschusses Johannes Funke, die Botschafterin der Republik Zypern I.E. Maria Papakyriakou und Landtagsvizepräsident Rainer Genilke


Aufhebung der „roten Gebiete“ ist richtig – neue Bundesregelung muss rechtssicher sein und auf Ursachen abzielen
Johannes Funke vor den Windrädern in Nauen

Das Brandenburger Agrarministerium hat zum 1. Februar 2026 die Regelungen zur Ausweisung der sogenannten „roten (nitratbelasteten) Gebiete“ in der Düngeverordnung des Landes aufgehoben. Damit reagiert das Land auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2025, das die entsprechenden Regelungen des bundesdeutschen Düngerechts als verfassungswidrig einstufte.

Johannes Funke, agrarpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erklärt dazu: „Die Landesregierung folgt damit einer Aufforderung des Landtages vom Dezember 2025. Diesen Schritt begrüße ich ausdrücklich, weil damit für sehr viele Betriebe zum Beginn der Feldarbeiten die dringend erforderliche Klarheit geschaffen wurde. Die umfassenden bundesgesetzlichen Düngeregelungen bleiben davon unberührt.“

Johannes Funke ergänzt: „Die Aufhebung der Düngeverordnung im Land Brandenburg stellt jedoch keine langfristige Lösung zum Umgang mit nitratbelasteten Gebieten dar. Eine Überarbeitung der Bundesregelung zur Ausweisung ‚roter Gebiete‘ steht nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig noch aus. Deshalb hatte der Landtag die Landesregierung ausdrücklich aufgefordert, neue rechtliche Grundlagen beim Bund zeitnah einzufordern. Neue Regeln sollen sich zudem deutlich besser am Verursacherprinzip ausrichten.“

Zuvor hatte Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt erklärt: „Mir war es enorm wichtig, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte auf einer gesicherten rechtlichen Grundlage in die diesjährige Düngesaison starten können. Das haben wir mit der Aufhebung der Regelungen zu den sogenannten roten Gebieten erreicht. Die landesweit geltenden Anforderungen des allgemeinen Düngerechts sowie des sonstigen Wasser- und Umweltrechts sind nach wie vor einzuhalten. Ich bin mir sicher, dass die Brandenburger Betriebe weiterhin nach guter fachlicher Praxis und im Sinne des Gewässerschutzes düngen.“


„Eine Grüne Woche ohne Brandenburger ist möglich, aber sinnlos“ (frei nach Loriot) – Aktuelle Stunde zu 100 Jahren Grüne Woche

Die erste Plenartagung des Jahres 2026 stand ganz im Zeichen von 100 Jahren Grüne Woche in Berlin. Dabei habe ich neben der Würdigung der Grünen Woche und deren 100-jähriger Geschichte in den Messehallen unterm Funkturm drei Dinge ganz besonders herausgestellt:

Erstens: Brandenburg ist ein Flächenland und deswegen habe ich alle Verhandlungsbeteiligten des neuen Koalitionsvertrages aufgefordert, die ländlichen Räume mitzudenken und das klar und deutlich aufzuschreiben. Die Menschen auf den Dörfern müssen sich mitgenommen fühlen und sehen!

Zweitens: Das Land Brandenburg profitiert von der Europäischen Union, umgekehrt ist das genauso und genau so, soll es auch in Zukunft sein. Deswegen ist es besonders wichtig, dass auch vom Landtag ein klares Signal für eine stabile und verlässliche EU ausgeht. Mit der Verabschiedung eines Entschließungsantrages zum Mehrjährigen Finanzrahmen der kommenden Förderperiode ab 2028 haben wir diesem Anliegen entsprechend Nachdruck verliehen.

Drittens: Für den Mehraufwand, den die Bauern in Europa, in Deutschland und in Brandenburg im globalen Vergleich nun einmal haben, steht ihnen ein fairer Ausgleich zu. Dabei ist es ganz egal, ob ein Hektar in einem großen oder in einem kleinen Betrieb bewirtschaftet wird. Die sogenannte Kappung bei der Agrarförderung zu Lasten ostdeutscher Agrarbetriebe ist abzulehnen und darf nicht kommen. Vor dem Hintergrund globaler Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten und Indien ist dieser Ausgleich umso wichtiger.

Die ganze Rede kann man sich hier anschauen.

Das Titelbild zeigt Udo Wernitz MdL, Agrarministerin Hanka Mittelstädt und Johannes Funke MdL, die zur Aktuellen Stunde vor dem Parlament gesprochen haben.


UN-Jahr des Hirten auf Grüner Woche gut gestartet – Hirtenzug endet im November auf der EURO-Tier in Hannover

Mit einem ökumenischen Gottesdienst endete die 100. Grüne Woche Berlin. Erstmals findet damit ein Gottesdienst direkt auf der Grünen Woche statt.

Ein besonderer Moment des Gottesdienstes war der Segen zum Beginn der Pilgerreise im „Jahr des Hirten“. Dieser wurde von Monsignore Dr. Hansjörg Günther aus dem Erzbistum Berlin, Vorsitzender des Ökumenischen Rates Berlin-Brandenburg, gespendet. Der Hirtenstab als zentrales Symbol begleitet diesen Teil des Gottesdienstes, bei dem der Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg e.V. mitwirkt und so die Verbindung von Glauben, Tradition und landwirtschaftlicher Praxis sichtbar macht.

Der Gottesdienst stand zudem unter dem biblischen Leitwort „Gott ist mein Hirte. Mir wird nichts fehlen“ (Psalm 23) und greift zentrale Themen der Grünen Woche wie Verantwortung für Schöpfung, nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungsgerechtigkeit auf.

Sabine Werth, Gründerin der Berliner Tafel e.V. und der Initiative „Laib und Seele“ mit über 50 Ausgabestellen predigt gemeinsam mit der evangelischen Generalsuperintendentin von Berlin, Prof. Dr. Julia Helmke, über Dankbarkeit, Mangel und Fülle sowie solidarisches Handeln in herausfordernden Zeiten.

Das Titelbild zeigt Roger Fechler, Deutscher Bauernverband, Generalsuperintendentin EKBO, Prof. Dr. Julia Helmke, Jennifer Oberpenning, Vereinigung Deutscher Schafzuchtverbände, Jonas Scholz, Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg, Johannes Funke MdL, Monsignore Dr. Hansjörg Günther.


Tremmen und Etzin im Brandenburger Landtag – Toller Besuch und ehrliche Gespräche

Dank der Organisation der Ortsvorsteherinnen aus Etzin, Nicole Fritz, und aus Tremmen, Sandy Schulz, durfte ich Gäste aus beiden Dörfern im Landtag empfangen. Der Austausch bot eine gute Gelegenheit, Einblicke in die parlamentarische Arbeit und aktuelle Themen zu diskutieren. Immer gerne wieder!

Das Titelbild zeigt die Besuchergruppe aus Etzin.


Hilfe für Pflegebedürftige: Private Nachbarschaftshilfe ab Januar 2026 abrechenbar

Ab Januar 2026 wird es in Brandenburg deutlich einfacher, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen: Private Nachbarschaftshilfe kann künftig über die Pflegekasse abgerechnet und über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Damit stärkt das Land Brandenburg die häusliche Pflege und sorgt für mehr Flexibilität – besonders dort, wo professionelle Angebote knapp sind.

Bisher konnten viele Alltagshilfen durch Privatpersonen nicht erstattet werden. Pflegebedürftige waren oft gezwungen, auf gewerbliche Anbieter zurückzugreifen. Die SPD-Landtagsfraktion hat sich dafür eingesetzt, dass die Angebotsanerkennungsverordnung so angepasst wird, dass Nachbarschaftshilfe künftig als niedrigschwelliges Angebot anerkannt und abrechenbar wird.

Bei der Nachbarschaftshilfe geht es um ganz praktische Unterstützung im Alltag – etwa um Begleitung zum Arzt, Hilfe beim Einkaufen, Unterstützung bei Erledigungen, gemeinsame Spaziergänge oder einfach Gesellschaft und Struktur im Alltag. Die Leistungen können über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung (bis zu 131 Euro monatlich) finanziert werden. Zusätzlich ist es möglich, Pflegesachleistungen umzuwandeln oder Mittel der Verhinderungspflege zu nutzen (je nach Pflegegrad und Anspruch).

Johannes Funke erklärt: „Nachbarschaftshilfe bringt mehr Flexibilität in die Pflege und orientiert sich an der Lebensrealität der Menschen. Nicht immer gibt es Angehörige, die regelmäßig helfen können – und gerade im ländlichen Raum sind gewerbliche Angebote für Alltagshilfe oft nur begrenzt verfügbar. Umso wertvoller ist es, wenn Nachbarinnen, Nachbarn oder Freunde unterstützen können – und dieses Engagement künftig auch finanziell anerkannt wird.
Viele Pflegebedürftige wünschen sich, so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung leben zu können. Wer dabei hilft, entlastet Familien, verhindert Überforderung und stärkt das Miteinander vor Ort – gerade im ländlichen Raum. Mit der neuen Regelung setzen wir als Koalition ein weiteres Vorhaben um: häusliche Pflege stärken, Versorgungslücken schließen und pflegende Angehörige entlasten. Auch im Havelland sehen wir, dass der Bedarf wächst: Viele Menschen nutzen bereits Angebote zur Unterstützung im Alltag, und viele weitere hätten Anspruch darauf. Die Nachbarschaftshilfe ist deshalb ein wichtiger Schritt, um Hilfe dort zu ermöglichen, wo sie gebraucht wird – schnell, niedrigschwellig und alltagsnah.“

Rechtlich bleibt die Nachbarschaftshilfe ein ehrenamtliches Engagement, kein Arbeitsverhältnis. Eine Aufwandsentschädigung ist möglich, sie ist jedoch klar begrenzt: maximal zehn Euro pro Stunde. Die Vereinbarung darüber treffen Pflegebedürftige und Helfende direkt miteinander. Gleichzeitig dürfen Nachbarschaftshelferinnen und -helfer höchstens zwei pflegebedürftige Personen unterstützen.

Um Qualität und Sicherheit zu gewährleisten, gelten klare Voraussetzungen: Nachbarschaftshelferinnen und -helfer dürfen mit der pflegebedürftigen Person weder bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein noch mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Zudem ist eine Registrierung beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) sowie eine Schulung mit Grund- und Notfallwissen erforderlich.

Alle Informationen zur Registrierung, zu Schulungen und zu Ansprechstellen sind gebündelt auf dem Online-Portal nachbarschaftshilfe-brandenburg.de zu finden. Das Portal wird im Auftrag des Sozialministeriums betrieben. Die ersten Schulungen starten bereits Ende Januar.

Hintergrund: In Brandenburg werden die meisten pflegebedürftigen Menschen zu Hause versorgt. Gleichzeitig gibt es weiterhin Versorgungslücken, insbesondere im ländlichen Raum.

Bildnachweis: colourbox.de


Zypern übernimmt Verantwortung in der EU – Botschafterin informiert Europaausschuss

Inmitten global turbulenter Zeiten setzt Zypern im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft auf eine starke Geschlossenheit der Europäischen Union. Der Vorsitz im Rat der EU rotiert halbjährlich und ist somit ein wiederkehrendes Thema im Europaausschuss.

Aus diesem Anlass informierte die Botschafterin Zyperns Maria Papakyriakou über die Schwerpunkte der Ratspräsidentschaft. Zusammengefasst unter dem Motto „Eine autonome Union. Offen für die Welt.“ legt Zypern einen klaren Fokus auf Sicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, Weltoffenheit und eine autonome Union, die sich durch gemeinsame Werte auszeichnet. Der Blick liegt auch auf den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), die während der Ratspräsidentschaft vorangebracht werden sollen.

Das Titelbild zeigt v. l. n. r.: Europaminister Robert Crumbach, der Vorsitzende des Europaausschusses Johannes Funke, die Botschafterin der Republik Zypern I.E. Maria Papakyriakou und Landtagsvizepräsident Rainer Genilke


Aufhebung der „roten Gebiete“ ist richtig – neue Bundesregelung muss rechtssicher sein und auf Ursachen abzielen
Johannes Funke vor den Windrädern in Nauen

Das Brandenburger Agrarministerium hat zum 1. Februar 2026 die Regelungen zur Ausweisung der sogenannten „roten (nitratbelasteten) Gebiete“ in der Düngeverordnung des Landes aufgehoben. Damit reagiert das Land auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2025, das die entsprechenden Regelungen des bundesdeutschen Düngerechts als verfassungswidrig einstufte.

Johannes Funke, agrarpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erklärt dazu: „Die Landesregierung folgt damit einer Aufforderung des Landtages vom Dezember 2025. Diesen Schritt begrüße ich ausdrücklich, weil damit für sehr viele Betriebe zum Beginn der Feldarbeiten die dringend erforderliche Klarheit geschaffen wurde. Die umfassenden bundesgesetzlichen Düngeregelungen bleiben davon unberührt.“

Johannes Funke ergänzt: „Die Aufhebung der Düngeverordnung im Land Brandenburg stellt jedoch keine langfristige Lösung zum Umgang mit nitratbelasteten Gebieten dar. Eine Überarbeitung der Bundesregelung zur Ausweisung ‚roter Gebiete‘ steht nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig noch aus. Deshalb hatte der Landtag die Landesregierung ausdrücklich aufgefordert, neue rechtliche Grundlagen beim Bund zeitnah einzufordern. Neue Regeln sollen sich zudem deutlich besser am Verursacherprinzip ausrichten.“

Zuvor hatte Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt erklärt: „Mir war es enorm wichtig, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte auf einer gesicherten rechtlichen Grundlage in die diesjährige Düngesaison starten können. Das haben wir mit der Aufhebung der Regelungen zu den sogenannten roten Gebieten erreicht. Die landesweit geltenden Anforderungen des allgemeinen Düngerechts sowie des sonstigen Wasser- und Umweltrechts sind nach wie vor einzuhalten. Ich bin mir sicher, dass die Brandenburger Betriebe weiterhin nach guter fachlicher Praxis und im Sinne des Gewässerschutzes düngen.“


„Eine Grüne Woche ohne Brandenburger ist möglich, aber sinnlos“ (frei nach Loriot) – Aktuelle Stunde zu 100 Jahren Grüne Woche

Die erste Plenartagung des Jahres 2026 stand ganz im Zeichen von 100 Jahren Grüne Woche in Berlin. Dabei habe ich neben der Würdigung der Grünen Woche und deren 100-jähriger Geschichte in den Messehallen unterm Funkturm drei Dinge ganz besonders herausgestellt:

Erstens: Brandenburg ist ein Flächenland und deswegen habe ich alle Verhandlungsbeteiligten des neuen Koalitionsvertrages aufgefordert, die ländlichen Räume mitzudenken und das klar und deutlich aufzuschreiben. Die Menschen auf den Dörfern müssen sich mitgenommen fühlen und sehen!

Zweitens: Das Land Brandenburg profitiert von der Europäischen Union, umgekehrt ist das genauso und genau so, soll es auch in Zukunft sein. Deswegen ist es besonders wichtig, dass auch vom Landtag ein klares Signal für eine stabile und verlässliche EU ausgeht. Mit der Verabschiedung eines Entschließungsantrages zum Mehrjährigen Finanzrahmen der kommenden Förderperiode ab 2028 haben wir diesem Anliegen entsprechend Nachdruck verliehen.

Drittens: Für den Mehraufwand, den die Bauern in Europa, in Deutschland und in Brandenburg im globalen Vergleich nun einmal haben, steht ihnen ein fairer Ausgleich zu. Dabei ist es ganz egal, ob ein Hektar in einem großen oder in einem kleinen Betrieb bewirtschaftet wird. Die sogenannte Kappung bei der Agrarförderung zu Lasten ostdeutscher Agrarbetriebe ist abzulehnen und darf nicht kommen. Vor dem Hintergrund globaler Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten und Indien ist dieser Ausgleich umso wichtiger.

Die ganze Rede kann man sich hier anschauen.

Das Titelbild zeigt Udo Wernitz MdL, Agrarministerin Hanka Mittelstädt und Johannes Funke MdL, die zur Aktuellen Stunde vor dem Parlament gesprochen haben.


UN-Jahr des Hirten auf Grüner Woche gut gestartet – Hirtenzug endet im November auf der EURO-Tier in Hannover

Mit einem ökumenischen Gottesdienst endete die 100. Grüne Woche Berlin. Erstmals findet damit ein Gottesdienst direkt auf der Grünen Woche statt.

Ein besonderer Moment des Gottesdienstes war der Segen zum Beginn der Pilgerreise im „Jahr des Hirten“. Dieser wurde von Monsignore Dr. Hansjörg Günther aus dem Erzbistum Berlin, Vorsitzender des Ökumenischen Rates Berlin-Brandenburg, gespendet. Der Hirtenstab als zentrales Symbol begleitet diesen Teil des Gottesdienstes, bei dem der Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg e.V. mitwirkt und so die Verbindung von Glauben, Tradition und landwirtschaftlicher Praxis sichtbar macht.

Der Gottesdienst stand zudem unter dem biblischen Leitwort „Gott ist mein Hirte. Mir wird nichts fehlen“ (Psalm 23) und greift zentrale Themen der Grünen Woche wie Verantwortung für Schöpfung, nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungsgerechtigkeit auf.

Sabine Werth, Gründerin der Berliner Tafel e.V. und der Initiative „Laib und Seele“ mit über 50 Ausgabestellen predigt gemeinsam mit der evangelischen Generalsuperintendentin von Berlin, Prof. Dr. Julia Helmke, über Dankbarkeit, Mangel und Fülle sowie solidarisches Handeln in herausfordernden Zeiten.

Das Titelbild zeigt Roger Fechler, Deutscher Bauernverband, Generalsuperintendentin EKBO, Prof. Dr. Julia Helmke, Jennifer Oberpenning, Vereinigung Deutscher Schafzuchtverbände, Jonas Scholz, Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg, Johannes Funke MdL, Monsignore Dr. Hansjörg Günther.


Tremmen und Etzin im Brandenburger Landtag – Toller Besuch und ehrliche Gespräche

Dank der Organisation der Ortsvorsteherinnen aus Etzin, Nicole Fritz, und aus Tremmen, Sandy Schulz, durfte ich Gäste aus beiden Dörfern im Landtag empfangen. Der Austausch bot eine gute Gelegenheit, Einblicke in die parlamentarische Arbeit und aktuelle Themen zu diskutieren. Immer gerne wieder!

Das Titelbild zeigt die Besuchergruppe aus Etzin.


Hilfe für Pflegebedürftige: Private Nachbarschaftshilfe ab Januar 2026 abrechenbar

Ab Januar 2026 wird es in Brandenburg deutlich einfacher, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen: Private Nachbarschaftshilfe kann künftig über die Pflegekasse abgerechnet und über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Damit stärkt das Land Brandenburg die häusliche Pflege und sorgt für mehr Flexibilität – besonders dort, wo professionelle Angebote knapp sind.

Bisher konnten viele Alltagshilfen durch Privatpersonen nicht erstattet werden. Pflegebedürftige waren oft gezwungen, auf gewerbliche Anbieter zurückzugreifen. Die SPD-Landtagsfraktion hat sich dafür eingesetzt, dass die Angebotsanerkennungsverordnung so angepasst wird, dass Nachbarschaftshilfe künftig als niedrigschwelliges Angebot anerkannt und abrechenbar wird.

Bei der Nachbarschaftshilfe geht es um ganz praktische Unterstützung im Alltag – etwa um Begleitung zum Arzt, Hilfe beim Einkaufen, Unterstützung bei Erledigungen, gemeinsame Spaziergänge oder einfach Gesellschaft und Struktur im Alltag. Die Leistungen können über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung (bis zu 131 Euro monatlich) finanziert werden. Zusätzlich ist es möglich, Pflegesachleistungen umzuwandeln oder Mittel der Verhinderungspflege zu nutzen (je nach Pflegegrad und Anspruch).

Johannes Funke erklärt: „Nachbarschaftshilfe bringt mehr Flexibilität in die Pflege und orientiert sich an der Lebensrealität der Menschen. Nicht immer gibt es Angehörige, die regelmäßig helfen können – und gerade im ländlichen Raum sind gewerbliche Angebote für Alltagshilfe oft nur begrenzt verfügbar. Umso wertvoller ist es, wenn Nachbarinnen, Nachbarn oder Freunde unterstützen können – und dieses Engagement künftig auch finanziell anerkannt wird.
Viele Pflegebedürftige wünschen sich, so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung leben zu können. Wer dabei hilft, entlastet Familien, verhindert Überforderung und stärkt das Miteinander vor Ort – gerade im ländlichen Raum. Mit der neuen Regelung setzen wir als Koalition ein weiteres Vorhaben um: häusliche Pflege stärken, Versorgungslücken schließen und pflegende Angehörige entlasten. Auch im Havelland sehen wir, dass der Bedarf wächst: Viele Menschen nutzen bereits Angebote zur Unterstützung im Alltag, und viele weitere hätten Anspruch darauf. Die Nachbarschaftshilfe ist deshalb ein wichtiger Schritt, um Hilfe dort zu ermöglichen, wo sie gebraucht wird – schnell, niedrigschwellig und alltagsnah.“

Rechtlich bleibt die Nachbarschaftshilfe ein ehrenamtliches Engagement, kein Arbeitsverhältnis. Eine Aufwandsentschädigung ist möglich, sie ist jedoch klar begrenzt: maximal zehn Euro pro Stunde. Die Vereinbarung darüber treffen Pflegebedürftige und Helfende direkt miteinander. Gleichzeitig dürfen Nachbarschaftshelferinnen und -helfer höchstens zwei pflegebedürftige Personen unterstützen.

Um Qualität und Sicherheit zu gewährleisten, gelten klare Voraussetzungen: Nachbarschaftshelferinnen und -helfer dürfen mit der pflegebedürftigen Person weder bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein noch mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Zudem ist eine Registrierung beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) sowie eine Schulung mit Grund- und Notfallwissen erforderlich.

Alle Informationen zur Registrierung, zu Schulungen und zu Ansprechstellen sind gebündelt auf dem Online-Portal nachbarschaftshilfe-brandenburg.de zu finden. Das Portal wird im Auftrag des Sozialministeriums betrieben. Die ersten Schulungen starten bereits Ende Januar.

Hintergrund: In Brandenburg werden die meisten pflegebedürftigen Menschen zu Hause versorgt. Gleichzeitig gibt es weiterhin Versorgungslücken, insbesondere im ländlichen Raum.

Bildnachweis: colourbox.de


Zypern übernimmt Verantwortung in der EU – Botschafterin informiert Europaausschuss

Inmitten global turbulenter Zeiten setzt Zypern im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft auf eine starke Geschlossenheit der Europäischen Union. Der Vorsitz im Rat der EU rotiert halbjährlich und ist somit ein wiederkehrendes Thema im Europaausschuss.

Aus diesem Anlass informierte die Botschafterin Zyperns Maria Papakyriakou über die Schwerpunkte der Ratspräsidentschaft. Zusammengefasst unter dem Motto „Eine autonome Union. Offen für die Welt.“ legt Zypern einen klaren Fokus auf Sicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, Weltoffenheit und eine autonome Union, die sich durch gemeinsame Werte auszeichnet. Der Blick liegt auch auf den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), die während der Ratspräsidentschaft vorangebracht werden sollen.

Das Titelbild zeigt v. l. n. r.: Europaminister Robert Crumbach, der Vorsitzende des Europaausschusses Johannes Funke, die Botschafterin der Republik Zypern I.E. Maria Papakyriakou und Landtagsvizepräsident Rainer Genilke


Aufhebung der „roten Gebiete“ ist richtig – neue Bundesregelung muss rechtssicher sein und auf Ursachen abzielen
Johannes Funke vor den Windrädern in Nauen

Das Brandenburger Agrarministerium hat zum 1. Februar 2026 die Regelungen zur Ausweisung der sogenannten „roten (nitratbelasteten) Gebiete“ in der Düngeverordnung des Landes aufgehoben. Damit reagiert das Land auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2025, das die entsprechenden Regelungen des bundesdeutschen Düngerechts als verfassungswidrig einstufte.

Johannes Funke, agrarpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erklärt dazu: „Die Landesregierung folgt damit einer Aufforderung des Landtages vom Dezember 2025. Diesen Schritt begrüße ich ausdrücklich, weil damit für sehr viele Betriebe zum Beginn der Feldarbeiten die dringend erforderliche Klarheit geschaffen wurde. Die umfassenden bundesgesetzlichen Düngeregelungen bleiben davon unberührt.“

Johannes Funke ergänzt: „Die Aufhebung der Düngeverordnung im Land Brandenburg stellt jedoch keine langfristige Lösung zum Umgang mit nitratbelasteten Gebieten dar. Eine Überarbeitung der Bundesregelung zur Ausweisung ‚roter Gebiete‘ steht nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig noch aus. Deshalb hatte der Landtag die Landesregierung ausdrücklich aufgefordert, neue rechtliche Grundlagen beim Bund zeitnah einzufordern. Neue Regeln sollen sich zudem deutlich besser am Verursacherprinzip ausrichten.“

Zuvor hatte Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt erklärt: „Mir war es enorm wichtig, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte auf einer gesicherten rechtlichen Grundlage in die diesjährige Düngesaison starten können. Das haben wir mit der Aufhebung der Regelungen zu den sogenannten roten Gebieten erreicht. Die landesweit geltenden Anforderungen des allgemeinen Düngerechts sowie des sonstigen Wasser- und Umweltrechts sind nach wie vor einzuhalten. Ich bin mir sicher, dass die Brandenburger Betriebe weiterhin nach guter fachlicher Praxis und im Sinne des Gewässerschutzes düngen.“


„Eine Grüne Woche ohne Brandenburger ist möglich, aber sinnlos“ (frei nach Loriot) – Aktuelle Stunde zu 100 Jahren Grüne Woche

Die erste Plenartagung des Jahres 2026 stand ganz im Zeichen von 100 Jahren Grüne Woche in Berlin. Dabei habe ich neben der Würdigung der Grünen Woche und deren 100-jähriger Geschichte in den Messehallen unterm Funkturm drei Dinge ganz besonders herausgestellt:

Erstens: Brandenburg ist ein Flächenland und deswegen habe ich alle Verhandlungsbeteiligten des neuen Koalitionsvertrages aufgefordert, die ländlichen Räume mitzudenken und das klar und deutlich aufzuschreiben. Die Menschen auf den Dörfern müssen sich mitgenommen fühlen und sehen!

Zweitens: Das Land Brandenburg profitiert von der Europäischen Union, umgekehrt ist das genauso und genau so, soll es auch in Zukunft sein. Deswegen ist es besonders wichtig, dass auch vom Landtag ein klares Signal für eine stabile und verlässliche EU ausgeht. Mit der Verabschiedung eines Entschließungsantrages zum Mehrjährigen Finanzrahmen der kommenden Förderperiode ab 2028 haben wir diesem Anliegen entsprechend Nachdruck verliehen.

Drittens: Für den Mehraufwand, den die Bauern in Europa, in Deutschland und in Brandenburg im globalen Vergleich nun einmal haben, steht ihnen ein fairer Ausgleich zu. Dabei ist es ganz egal, ob ein Hektar in einem großen oder in einem kleinen Betrieb bewirtschaftet wird. Die sogenannte Kappung bei der Agrarförderung zu Lasten ostdeutscher Agrarbetriebe ist abzulehnen und darf nicht kommen. Vor dem Hintergrund globaler Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten und Indien ist dieser Ausgleich umso wichtiger.

Die ganze Rede kann man sich hier anschauen.

Das Titelbild zeigt Udo Wernitz MdL, Agrarministerin Hanka Mittelstädt und Johannes Funke MdL, die zur Aktuellen Stunde vor dem Parlament gesprochen haben.


UN-Jahr des Hirten auf Grüner Woche gut gestartet – Hirtenzug endet im November auf der EURO-Tier in Hannover

Mit einem ökumenischen Gottesdienst endete die 100. Grüne Woche Berlin. Erstmals findet damit ein Gottesdienst direkt auf der Grünen Woche statt.

Ein besonderer Moment des Gottesdienstes war der Segen zum Beginn der Pilgerreise im „Jahr des Hirten“. Dieser wurde von Monsignore Dr. Hansjörg Günther aus dem Erzbistum Berlin, Vorsitzender des Ökumenischen Rates Berlin-Brandenburg, gespendet. Der Hirtenstab als zentrales Symbol begleitet diesen Teil des Gottesdienstes, bei dem der Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg e.V. mitwirkt und so die Verbindung von Glauben, Tradition und landwirtschaftlicher Praxis sichtbar macht.

Der Gottesdienst stand zudem unter dem biblischen Leitwort „Gott ist mein Hirte. Mir wird nichts fehlen“ (Psalm 23) und greift zentrale Themen der Grünen Woche wie Verantwortung für Schöpfung, nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungsgerechtigkeit auf.

Sabine Werth, Gründerin der Berliner Tafel e.V. und der Initiative „Laib und Seele“ mit über 50 Ausgabestellen predigt gemeinsam mit der evangelischen Generalsuperintendentin von Berlin, Prof. Dr. Julia Helmke, über Dankbarkeit, Mangel und Fülle sowie solidarisches Handeln in herausfordernden Zeiten.

Das Titelbild zeigt Roger Fechler, Deutscher Bauernverband, Generalsuperintendentin EKBO, Prof. Dr. Julia Helmke, Jennifer Oberpenning, Vereinigung Deutscher Schafzuchtverbände, Jonas Scholz, Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg, Johannes Funke MdL, Monsignore Dr. Hansjörg Günther.


Tremmen und Etzin im Brandenburger Landtag – Toller Besuch und ehrliche Gespräche

Dank der Organisation der Ortsvorsteherinnen aus Etzin, Nicole Fritz, und aus Tremmen, Sandy Schulz, durfte ich Gäste aus beiden Dörfern im Landtag empfangen. Der Austausch bot eine gute Gelegenheit, Einblicke in die parlamentarische Arbeit und aktuelle Themen zu diskutieren. Immer gerne wieder!

Das Titelbild zeigt die Besuchergruppe aus Etzin.


Hilfe für Pflegebedürftige: Private Nachbarschaftshilfe ab Januar 2026 abrechenbar

Ab Januar 2026 wird es in Brandenburg deutlich einfacher, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen: Private Nachbarschaftshilfe kann künftig über die Pflegekasse abgerechnet und über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Damit stärkt das Land Brandenburg die häusliche Pflege und sorgt für mehr Flexibilität – besonders dort, wo professionelle Angebote knapp sind.

Bisher konnten viele Alltagshilfen durch Privatpersonen nicht erstattet werden. Pflegebedürftige waren oft gezwungen, auf gewerbliche Anbieter zurückzugreifen. Die SPD-Landtagsfraktion hat sich dafür eingesetzt, dass die Angebotsanerkennungsverordnung so angepasst wird, dass Nachbarschaftshilfe künftig als niedrigschwelliges Angebot anerkannt und abrechenbar wird.

Bei der Nachbarschaftshilfe geht es um ganz praktische Unterstützung im Alltag – etwa um Begleitung zum Arzt, Hilfe beim Einkaufen, Unterstützung bei Erledigungen, gemeinsame Spaziergänge oder einfach Gesellschaft und Struktur im Alltag. Die Leistungen können über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung (bis zu 131 Euro monatlich) finanziert werden. Zusätzlich ist es möglich, Pflegesachleistungen umzuwandeln oder Mittel der Verhinderungspflege zu nutzen (je nach Pflegegrad und Anspruch).

Johannes Funke erklärt: „Nachbarschaftshilfe bringt mehr Flexibilität in die Pflege und orientiert sich an der Lebensrealität der Menschen. Nicht immer gibt es Angehörige, die regelmäßig helfen können – und gerade im ländlichen Raum sind gewerbliche Angebote für Alltagshilfe oft nur begrenzt verfügbar. Umso wertvoller ist es, wenn Nachbarinnen, Nachbarn oder Freunde unterstützen können – und dieses Engagement künftig auch finanziell anerkannt wird.
Viele Pflegebedürftige wünschen sich, so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung leben zu können. Wer dabei hilft, entlastet Familien, verhindert Überforderung und stärkt das Miteinander vor Ort – gerade im ländlichen Raum. Mit der neuen Regelung setzen wir als Koalition ein weiteres Vorhaben um: häusliche Pflege stärken, Versorgungslücken schließen und pflegende Angehörige entlasten. Auch im Havelland sehen wir, dass der Bedarf wächst: Viele Menschen nutzen bereits Angebote zur Unterstützung im Alltag, und viele weitere hätten Anspruch darauf. Die Nachbarschaftshilfe ist deshalb ein wichtiger Schritt, um Hilfe dort zu ermöglichen, wo sie gebraucht wird – schnell, niedrigschwellig und alltagsnah.“

Rechtlich bleibt die Nachbarschaftshilfe ein ehrenamtliches Engagement, kein Arbeitsverhältnis. Eine Aufwandsentschädigung ist möglich, sie ist jedoch klar begrenzt: maximal zehn Euro pro Stunde. Die Vereinbarung darüber treffen Pflegebedürftige und Helfende direkt miteinander. Gleichzeitig dürfen Nachbarschaftshelferinnen und -helfer höchstens zwei pflegebedürftige Personen unterstützen.

Um Qualität und Sicherheit zu gewährleisten, gelten klare Voraussetzungen: Nachbarschaftshelferinnen und -helfer dürfen mit der pflegebedürftigen Person weder bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein noch mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Zudem ist eine Registrierung beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) sowie eine Schulung mit Grund- und Notfallwissen erforderlich.

Alle Informationen zur Registrierung, zu Schulungen und zu Ansprechstellen sind gebündelt auf dem Online-Portal nachbarschaftshilfe-brandenburg.de zu finden. Das Portal wird im Auftrag des Sozialministeriums betrieben. Die ersten Schulungen starten bereits Ende Januar.

Hintergrund: In Brandenburg werden die meisten pflegebedürftigen Menschen zu Hause versorgt. Gleichzeitig gibt es weiterhin Versorgungslücken, insbesondere im ländlichen Raum.

Bildnachweis: colourbox.de


Zypern übernimmt Verantwortung in der EU – Botschafterin informiert Europaausschuss

Inmitten global turbulenter Zeiten setzt Zypern im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft auf eine starke Geschlossenheit der Europäischen Union. Der Vorsitz im Rat der EU rotiert halbjährlich und ist somit ein wiederkehrendes Thema im Europaausschuss.

Aus diesem Anlass informierte die Botschafterin Zyperns Maria Papakyriakou über die Schwerpunkte der Ratspräsidentschaft. Zusammengefasst unter dem Motto „Eine autonome Union. Offen für die Welt.“ legt Zypern einen klaren Fokus auf Sicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, Weltoffenheit und eine autonome Union, die sich durch gemeinsame Werte auszeichnet. Der Blick liegt auch auf den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), die während der Ratspräsidentschaft vorangebracht werden sollen.

Das Titelbild zeigt v. l. n. r.: Europaminister Robert Crumbach, der Vorsitzende des Europaausschusses Johannes Funke, die Botschafterin der Republik Zypern I.E. Maria Papakyriakou und Landtagsvizepräsident Rainer Genilke