Beim Anbau von Dauerkulturen, die als Torfersatzstoffe oder auch als Energieträger oder für Einstreumaterial angebaut werden, gelten besondere förderrechtliche Regeln. Das zuständige Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz hat in seiner Antwort auf meine „Kleine Anfrage“ zudem mitgeteilt, dass der Status „Ackerfläche“ nur erhalten bleibe, wenn die Anbauflächen nicht in der Kulisse „Feuchtgebiete“ oder „Moore“ liegen würden. Für Dauerkulturen auf diesen Flächen gelte, dass diese später nicht mehr als Ackerland genutzt werden dürften, so das Ministerium. „Damit liegt leider eine Einschränkung vor, die etliche Betriebe in Brandenburg von einer Anbauentscheidung abhalten wird“, so Funke.
Der Fokus der Anfrage lag auf dem Anbau von Miscanthus, Durchwachsener Silphie und Rohrkolben (Typha). Nach Aussage der Landesregierung kann der Anbau von Miscanthus und Durchwachsener Silphie als Dauerkultur in der Kategorie Energiepflanzen entsprechend der Nutzcodeliste im Agrarförderantrag erfolgen. Für diese Kulturen könnten die Einkommensgrundstützung, die Umverteilungsprämie als auch Junglandwirteprämie beantragt werden, so das Ministerium. Eine weitere Förderung im Zusammenhang mit landeseigenen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie Prämien des ökologischen Landbaus seien nicht zulässig.
Dagegen wäre der Rohrkolben in der Nutzcodeliste den Paludikulturen zugeordnet. Diese Flächen seien Sonderflächen, da keine Beihilfefähigkeit innerhalb der ersten Säule der Agrarföderung (EU-Prämie) besteht. Der Anbau von Paludikulturen kann jedoch in Brandenburg über die Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Wasserqualität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Höhe von 350 EUR/ha erfolgen.
Antwort der Landesregierung