DANKE
FÜREINANDER. MITEINANDER. HAVELLAND.

Ihre Spende bedeutet sehr viel. Ich stehe für eine Politik des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Ich will in diesem Jahr meinen Wahlkreis im Havelland gegen die Gegner unserer Demokratie und unserer Werte der Solidarität und der Freiheit verteidigen. Ich möchte in den nächsten fünf Jahren weiterhin eine starke Stimme für das Havelland und für die Interessen der Landwirtschaft im Landtag sein. Ein erfolgreicher Wahlkampf braucht solide Finanzen. Deshalb bitte ich Sie heute um eine Spende für meine Kampagne. Eines kann ich Ihnen versprechen: Ihre Spende kommt an und hilft, egal ob Sie 5 Euro, 50 Euro oder mehr spenden können.

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FÜREINANDER. MITEINANDER. HAVELLAND.

Ihre Spende bedeutet sehr viel. Ich stehe für eine Politik des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Ich will in diesem Jahr meinen Wahlkreis im Havelland gegen die Gegner unserer Demokratie und unserer Werte der Solidarität und der Freiheit verteidigen. Ich möchte in den nächsten fünf Jahren weiterhin eine starke Stimme für das Havelland und für die Interessen der Landwirtschaft im Landtag sein. Ein erfolgreicher Wahlkampf braucht solide Finanzen. Deshalb bitte ich Sie heute um eine Spende für meine Kampagne. Eines kann ich Ihnen versprechen: Ihre Spende kommt an und hilft, egal ob Sie 5 Euro, 50 Euro oder mehr spenden können.


Veränderte Höfeordnung sichert Erbfolgeregelungen in der Landwirtschaft

Das Gesetz über die Höfeordnung für das Land Brandenburg (BbgHöfeOG) ist ein wichtiges Instrument, um familiäre Erbfolgeregelungen in der Landwirtschaft angemessen auszugestalten. Als agrarpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Brandenburg habe ich dazu gestern im Landtag gesprochen:
Wer einen Hof übernimmt und darauf eine Landwirtschaft in die Zukunft führt, egal ob im Haupt- oder Nebenerwerb, soll von den Erbansprüchen anderer Familienmitglieder nicht erdrückt werden. Gleichzeitig sollen weichende Erben nicht mit leeren Händen dastehen.

Der Brandenburger Landtag musste eine Änderung am Gesetz vornehmen, da der Bewertungsmaßstab sich nun am zuletzt festgestellten Grundsteuerwert des Betriebes der Land- und Forstwirtschaft ausrichten soll. Der genaue Maßstab lautet jetzt „5 Zehntel des zuletzt festgestellten Grundsteuerwertes des Betriebes der Land- und Forstwirtschaft“. Damit entfällt die Berechnung mit der „Summe des Eineinhalbfachen der zuletzt festgestellten Ersatzwirtschaftswerte des Bewertungsgesetzes“.

Ich hoffe sehr, dass sich der neue Maßstab in der Praxis bewährt. Für eine qualifizierte Bewertung haben wir die Landesregierung daher verpflichtet, dem Landtag im Dezember 2026 eine entsprechende Einschätzung zu geben.

Schaut Euch die vollständige Rede gerne auf YouTube unter https://www.youtube.com/watch?v=qwx9b9XwFwg an!